Rürup Rente auszahlen! Wir verraten wie es doch geht…

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Die Basirente (Rürup) darf wegen ihrer staatlichen Förderung nicht kapitalisierbar sein. D.h. eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht möglich.


Doch wie immer, gibt es vom Grundsatz auch Ausnahmen:

Möglichkeit 1:

Der Vertragsschluss war in den letzten 10 Jahren 

In diesem Fall kann die Versicherung rückabgewickelt werden, wenn Sie von Ihrem Versicherungsvermittler, bzw. Versicherer nicht ausreichend über die Produkteigenschaften aufgeklärt wurden. Es gibt bereits diverse Gerichtsurteile, nach welchen der Versicherungsnehmer ausdrücklich über die Nachteile der Rüruprente aufgeklärt werden muss, z.B darüber, dass sie sie nicht kapitalisierbar, oder vererblich ist.

War die Beratung unzureichend, handelt es sich um eine Beratungspflichtverletzung und der Versicherungsnehmer kann die Aufhebung und Auszahlung der Rürup-Rente verlangen.

Allerdings muss die 10-jährige Verjährungshöchstfrist beachtet werden. Der Vertragsschluss muss deshalb innerhalb der letzten 10 Jahre stattgefunden haben.


Möglichkeit 2: Die Rürupversicherung wurde vor dem 01.01.2008 abgeschlossen.

In diesem Fall kann die Rückabwicklung erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer vom Versicherer in den Vertragsunterlagen falsch über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Dies geschah in der Zeit 2005-2007 bei 50% der Verträge.

Bei falscher Widerspruchsbelehrung kann der Widerspruch gegen den Vertrag auch heute noch erklärt werden, woraufhin die Versicherung rückabgewickelt werden muss!

In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer alle gezahlten Prämien zzgl. eines Nutzungsersatzes zurück. Dieser kann in Form einer ordentlichen Verzinsung, oder Auskehr der Fondsrenditen bestehen.


Gehören auch Sie zu einer der beiden Fälle?

Unsere Rechtsanwälte haben sich bereits vor einigen Jahren auf die Rückabwicklung der Rürup-Versicherung spezialisiert und konnten so bereits hunderten von Versicherungsnehmern den Ausstieg aus dem Vertrag ermöglichen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können alle anfallenden Kosten dort abgerechnet werden.

Kontaktieren Sie uns und sichern Sie sich eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung!


Thomas Schmit
Rechtsanwalt
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte

Foto(s): Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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