S-Prämiensparverträge – Kündigungen der Sparkasse Bad Neustadt a.d. Saale - Auszahlungen nachberechnen lassen

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Die Sparkasse Bad Neustadt an der Saale hat seit 2019 begonnen zahlreiche Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ ihrer Kunden zu kündigen und die Guthaben auszuzahlen. Begründet werden die Kündigungen mit dem Erreichen der höchsten Prämienstufe sowie des höchsten vertraglich angegebenen Laufzeitjahres.

Es haben sich zahlreiche Kunden der Sparkasse Bad Neustadt a.d. Saale an die Kanzlei gewendet. Die sachverständige Nachberechnungen der ausgezahlten Guthaben haben ergeben, dass die Kunden an die Sparkasse hohe Nachforderungen stellen können.


Falscher Referenzzinssatz durch die Sparkassen angewendet


Die Sparkasse wendet bei der Berechnung der Prämienverzinsung u.a. einen falschen Referenzzinssatz an. Der Referenzzinssatz ist das maßgebliche Kriterium, dessen Veränderung Anlass und Höhe der jeweiligen Zinsänderung bestimmt. Da die Prämiensparverträge gerade auf den Vermögensaufbau abzielen, muss die Sparkasse einen Referenzzinssatz für vergleichbare langfristige Spareinlagen heranziehen. Das hat die Sparkasse nicht getan, sondern sie hat ein für sie günstigen und für den Kunden ungünstigen Referenzzinssatz gewählt.


Kostengünstige Nachberechnung Ihrer Zinsansprüche 


Die Kanzlei arbeitet mit einem Kreditsachverständigenbüro zusammen. Das Büro hat bislang über 10.000 Verträge nachberechnet und festgestellt, dass im Ergebnis eine durchschnittliche Benachteiligung der Sparer im mittleren vierstelligen Bereich gegeben ist.

Die Nachforderungen hängen allerdings von einer Vielzahl von individuellen Faktoren ab und können daher nur durch eine individuelle Nachberechnung im Einzelfall festgestellt werden. Folgende Unterlagen werden für eine Nachberechnung der Prämienzinsen benötigt:

  • Abschlussvertrag oder Eröffnungsbestätigung mit Bonusstaffel (sofern vorhanden)
  • Sämtliche Sparbücher möglichst aktualisiert (sofern vorhanden)
  • Kündigungsschreiben der Sparkasse


Kostenfrei Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten 


Die Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Nachberechnung der Zinsen und der Durchsetzung ihrer Nachforderungen gegen die Sparkasse.

Die Kanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Ergibt die Ersteinschätzung, dass Sie Nachforderungen gegen ihre Sparkasse stellen können, kann die Durchsetzung ihrer Rechte im Rahmen eines teilweisen Erfolgsmodells erfolgen oder die Kanzlei übernimmt die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für eine Kostenübernahme.


Kontakt: 

Rolf Siburg, LL.M.

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Internationales Handelszentrum (IHZ)

Friedrichstraße 9510117 Berlin

T + 49 (0)30 20 60 30 40 

F + 49 (0)30 20 60 30 42

M mail@siburg-recht.de


Foto(s): Julius Dollefeld


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