Saarbrücken-Fechingen, An der Heringsmühle: Nach neuem Urteil Wegfall von Fahrverbot und Punkten möglich!

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In diese Falle tappen viele Autofahrer: In der Straße An der Heringsmühle in Saarbrücken-Fechingen befindet sich am Ortseingang ein festinstallierter Blitzer. Als diese Straße vor einigen Jahren als Umleitungsstrecke diente, wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Dies blieb auch so, als die Umleitung wieder entfallen ist. Das Ortsschild und auch die 30 km/h beginnen schon ein gutes Stück vor der Wohnbebauung und sind auf Grund der Rechtskurve auch nicht von Weitem sichtbar. Außerdem ist der Abstand zwischen dem Verkehrszeichen und dem Messgerät recht gering und die Straße leicht abschüssig.

Während die Gerichte hier bisher kein Problem sahen, hat nun das Amtsgericht St. Ingbert einen Bußgeldbescheid deutlich reduziert: Es ging um 160 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Das Fahrverbot wurde ohne Erhöhung des Bußgeldes aufgehoben, was relativ selten der Fall ist. Der Mandant musste auch nicht nachweisen, dass er Mandant besonders auf den Führerschein angewiesen ist. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass auf Grund der Besonderheiten an der Örtlichkeit die Regelfolgen im Bußgeldkatalog (mit Fahrverbot) nicht angemessen seien.

Noch handelt es sich um eine Entscheidung in einem Einzelfall, doch die Verteidigungschancen stehen damit besser als früher. Es ist gut möglich, Fahrverbote oder (bei geringfügigeren Überschreitungen) die Eintragung von einem Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Unabhängig von der Abstandsproblematik ist natürlich auch zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung aus technischer Sicht in Ordnung war.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

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