Sachsens Kommunen verschicken Bußgeldbescheide wegen Corona-Verstößen

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Wie in vielen Bundesländern haben jetzt auch die Kommunen in Sachsen zahlreiche Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen Corona-Beschränkungen verschickt. Hierbei muss bemerkt werden, dass jedes Bundesland nicht nur eigene Corona-Regeln sondern auch einen eigenen Bußgeldkatalog hat.

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide umfasst formelle wie auch tatsächliche Fragen. Im Bereich der formellen Prüfung eines Bußgeldbescheides wird stets unter anderem die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Verordnung zu untersuchen sein.

Das Hauptaugenmerk bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen Corona-Einschränkungen dürfte meistens in der Frage liegen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Häufig sind die den Bescheiden zugrunde liegenden Polizeiberichte sehr dürftig und decken manchmal den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nicht ab. Es ist in der Praxis auch für die Polizeibeamten schwierig die jeweiligen Bußgeldtatbestände mit eigenen Wahrnehmungen in ihren Berichten zu stützen.

Eine nachträgliche Ergänzung von Polizeiberichten hinsichtlich fehlender Angaben ist Monate später häufig kaum möglich. In diesen Fällen kann dann eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erreicht werden.

Abgesehen hiervon kann auch die Höhe des Bußgeldes angegriffen werden; viele Bußgelder stehen in keinem Verhältnis zu dem Einkommen des Betroffenen. Im Vergleich zu Verkehrsdelikten sind die Bußgelder wegen Corona-Verstößen astronomisch hoch.

Ein Schüler kann ein Bußgeld von 250 € und mehr von seinem Taschengeld nicht bezahlen. Die Eltern müssen die Bußgelder ihrer Kinder auch nicht tragen. Somit sind die Bußgelder im Einzelfall dem Einkommen entsprechend zu reduzieren.

Die Bußgeldbescheide bieten viele Ansatzmöglichkeiten, sich gegen diese erfolgreich zu wehren.


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