Samstag ist Werktag

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Der Zusatz „werktags" findet sich an zahlreichen Verkehrszeichen, z.B. Parkschildern, Tempolimits etc. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass mit „werktags" die üblichen Arbeitstage montags bis freitags gemeint sind. Wenn sie dann samstags in einem „werktäglichen" Parkverbot parken, wird in der Praxis ein Knöllchen verhängt. In dem dann folgenden Bußgeldverfahren hat der Autofahrer keine Chance: Denn der Samstag gilt nach wie vor als Werktag.

Nach einem Urteil des OLG Hamm gilt der Samstag auch heute noch als Werktag. Dieser Begriff ist nicht mit Arbeitstag gleichzusetzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag" zu verstehen. (AZ: 2 Ss OWI 127/01).

Diese Auffassung bestätigte auch der Bundesgerichtshof mit einer Definition aus dem Bundesurlaubsgesetz: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind" (AZ: VIII ZR 206/04).


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