S'Arraco Investments SL – Kapitalanlagebetrug?!

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Wir vertreten einen Anleger, dem in sogenanntes Patriarchisches Darlehen nebst Bonusvereinbarung im Kalenderjahr 2011 vermittelt wurde. Die spanische Gesellschaft sollte Grundstücksgeschäfte in Millionenhöhe gewinnbringend abschließen und benötige hierfür Eigenkapital. Das Investment sei sicher, da letztendlich Immobiliengeschäfte durchgeführt würden.

Eine Rückzahlung des investierten Geldes ist nicht erfolgt. Unser Mandant wurde mit den unterschiedlichsten Aussagen vertröstet, dass die Rückzahlung des Darlehens und auch die versprochene Bonuszahlung noch kommen würde. Diese Versprechungen stellten sich als bloße Verschleppungstaktik des Vermittlers dar, um von der eigenen Haftung abzulenken.

Nach den unserer Kanzlei vorliegenden Erkenntnissen war das Unternehmen

S`Arraco Investments SL, Plata Juan Carlos I 7 1 A, ES-ES07012 Palma de Mallorca (erst) im Kalenderjahr am 25.06.2010 durch einen spanischen Staatsbürger als Gesellschaftergeschäftsführer unter Einzahlung eines Stammkapitals i. H. v. 3.006,00 € gegründet worden. 

Dieser war dann aber bereits am 26.05.2011 mit Bestellung des nachfolgenden allein Gesellschafters und Geschäftsführers, einem gewissen Herrn Jürgen Werner Henne ausgeschieden. Das Unternehmen S’Arraco SL ist ein nach spanischem Recht eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL), die unter der Steuernummer (NIF) B57669285, von Ihrer Betriebsstätte PLAZA JUAN CARLOS I 7 1 A (PALMA DE MALLORCA) aus, gemäß den eigenen Eintragungen im Handelsregister angeblich handelnd mit bis zu 9 Mitarbeitern Grundstücks – und Immobilienhandel mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Millionen Euro durchführt.

Die dem Mandanten vermittelten Verträge sahen vor, dass das auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Darlehen mit 10 % jährlich verzinst wird. Zudem gab es eine Bonusvereinbarung die zusätzlich versprach bei Durchführung der internationalen Investments eine Rendite von bis zu 200 % zusätzlich auszuschütten. Der Mandant war aufgrund der Versprechungen des Vermittlers überzeugt ein sicheres Investment zu tätigen und glaubte auch, dass kein hohes Risiko mit der Hingabe des Darlehens existierte. Dies, zumal ihm gegenüber ja plausibel erklärt worden war, dass lediglich Kapital für Immobiliengeschäfte bzw. ein entsprechendes internationales Investment benötigt würde. Außerdem hatte sich ein Hamburger Rechtsanwalt als Treuhänder zur Verfügung gestellt, womit aus Sicht unseres Mandanten die Seriosität des Investments auch gewährleistet war.

Wir empfanden das Gebaren des Vermittlers als befremdlich und empfahlen dem Mandanten, Recherchen zu veranlassen. Den über unsere Kanzlei von einem spanischen Dienstleistungsunternehmen recherchierten Registerunterlagen des spanischen Unternehmens konnte nicht entnommen werden, dass die Gesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt tatsächlich eine Firmentätigkeit entwickelte. Das auf den Darlehensverträgen angegebene Unternehmen: S‘Arraco Investments SL in Palma de Mallorca hatte nicht, wie dies üblich wäre, Jahresabschlüsse an die spanische Registerbehörde übermittelt, was unseres Erachtens den Rückschluss rechtfertigt, dass auch eine Unternehmenstätigkeit zu keinem Zeitpunkt aufgenommen wurde.

Der Hamburger Rechtsanwalt teilte uns mit, dass angeblich ein Unternehmen namens S‘Arraco Investments SL, 58-60 Kensington Church Street, W8 4DB London alleine vertretungsberechtigter Geschäftsführer der spanischen Gesellschaft sein sollte. Die diesbezüglich über die zuständige englische Registerbehörde die Wege geleiteten Recherchen ergaben, dass jedenfalls diese Gesellschaft allerdings am 11.07.2017 aus dem britischen Handelsregister gelöscht wurde.

Wir gehen davon aus, dass unser Mandant Opfer eines Kapitalanlagebetruges wurde und sich sowohl der Vermittler als auch der Treuhänder im Rahmen der von Ihnen zu verantwortenden Akquise gegenüber unseren Mandanten schadensersatzpflichtig gemacht haben. Selbst wenn nicht alles auf bloßer Täuschung beruhte, würden unseres Erachtens aber verbotene Finanzdienstleistungen vorliegen. Dies, weil das Einwerben von Fremdkapital durch die Vermittlung von Firmendarlehen bzw. sogenannte Patriarchischer Darlehen jedenfalls erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte sind, die einer Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde in Deutschland benötigen, sobald deutsche Anleger geworben werden.

Betroffene derartiger Investments sollten Ihre Interessen dringend durch fachlich spezialisierte Anwälte vertreten lassen. Gerne stehen wir auch für Ihre rechtliche Interessenvertretung zur Verfügung. Übersenden Sie uns gerne Unterlagen zu einer kostenfreien Ersteinschätzung. Wenn wir rechtliche Erfolgsaussichten erkennen können, erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre außergerichtliche Interessenvertretung. Bis Sie uns beauftragen, fallen keine Kosten zu Ihren Lasten an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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