Schadensersatz-Rechner im Abgasskandal: So berechnet sich die Entschädigung

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Verbraucher haben ein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal. Diesen Anspruch haben diverse Gerichte – unter anderem auch der Bundesgerichtshof (BGH) – bereits bestätigt. Ist das Dieselfahrzeug manipuliert, weil es eine illegale Abschalteinrichtung enthält, kann auf Schadensersatz geklagt werden. Die Höhe der Entschädigung wird dabei mithilfe einer Formel von den Gerichten berechnet. Wie sieht diese Formel aus?

Millionen Dieselfahrer sind vom Abgasskandal betroffen. Viele von ihnen sind bereits vor Gericht gezogen und haben einen Schadensersatz erhalten. Diese Entschädigung muss der Autohersteller – wie zum Beispiel Daimler, Volkswagen oder Opel – direkt an den Fahrzeughalter überweisen. Im Gegenzug gibt dieser den manipulierten Wagen wieder an den Hersteller zurück. Die Schadensersatzsumme kann vom Verbraucher dazu genutzt werden, sich ein neues, umweltfreundlicheres Auto zu kaufen. Die Höhe der Entschädigung wird vom Gericht anhand einer Formel ermittelt, die sich in Deutschland etabliert hat. Diese Formel setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Kaufpreis des Fahrzeugs, den der Kläger bezahlt hat
  • Anzahl der bereits gefahrenen Kilometer
  • geschätzten Gesamtlaufleistung des Wagens

Diese Werte werden in die folgende Formel zur Berechnung des Schadensersatzes im Dieselskandal eingesetzt:

Kaufpreis – (gefahrene Kilometer ÷ Gesamtlaufleistung x Kaufpreis) = Schadensersatz

Formel für Schadensersatz: Was ist die Gesamtlaufleistung?

Hinsichtlich der geschätzten Gesamtlaufleistung kommen bei Verbrauchern oft Fragen auf: Was genau ist die Gesamtlaufleistung für das Fahrzeug? Und wie wird sie ermittelt? Gemeint ist damit die maximale Kilometeranzahl, die das Auto fahren kann, bis es aufgrund von Altersschwäche unbrauchbar ist. Hier kursieren an den deutschen Gerichten drei verschiedenen Werte: Richter setzen 250.000, 300.000 oder sogar 400.000 Kilometer Gesamtlaufleistung in die Formel ein. Welche Zahl verwendet wird, hängt von Fahrzeug-Marke und -Modell sowie bisherigen Erfahrungswerten ab.

Erstattungsrechner online berechnet möglichen Schadensersatz

Einfacher als die händische Berechnung mithilfe der Formel ist die Nutzung eines Erstattungsrechners im Abgasskandal. Betroffene Fahrzeughalter können hier ihre individuellen Fahrzeugwerte eingeben: gezahlter Kaufpreis, Kilometer bei Kauf und aktueller Kilometerstand. Der Rechner ermittelt dann die mögliche Entschädigung und berücksichtigt dabei alle drei Werte für die Gesamtlaufleistung. Aus der Ergebnistabelle kann der Dieselbesitzer Richtwerte für den Schadensersatz ablesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier nur um vorläufige Summen handelt. Gerichte berücksichtigen in Ihrer Ermittlung des Schadensersatzes nicht selten auch weitere Faktoren und Besonderheiten, wie Zinsen bei der Autofinanzierung, die der Hersteller zusätzlich an den Dieselfahrer zahlen muss.

Wichtig: Der Schadensersatzrechner kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wer vom Abgasskandal betroffen ist und Schadensersatz erhalten möchte, sollte sich an einen Anwalt wenden. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN berät betroffene Autofahrer unverbindlich im Dieselskandal. In einem kostenfreien Erstgespräch wird geprüft, ob ein Schadensersatzanspruch besteht und die mögliche Strategie bei einer Einzelklage wird entwickelt und erklärt. Mit mehr als 500 positiven Urteilen gegen die deutschen Autohersteller können wir auf jahrelanges Knowhow und Erfahrung zurückgreifen. Melden Sie sich gern bei uns!

Foto(s): pixabay_ElisaRiva

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