Scheidung als Polizeibeamter oder von Polizeibeamten

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Die Scheidung von Polizisten an sich eine Scheidung wie Scheidungen anderer Berufsgruppen auch. Allenfalls wenn es um den Versorgungsausgleich geht, bestehen Besonderheiten. Je nachdem, ob Sie als Polizist Bundesbeamter oder Landesbeamter sind, kommt beim Versorgungsausgleich die externe oder interne Teilung Ihrer Versorgungsanwartschaften in Betracht. Eine eventuelle Beförderung beeinflusst später den Unterhalt, aber auch den Versorgungsausgleich, je nachdem wann der Scheidungsantrag dem Partner zugestellt und damit rechtshängig wird.

Scheidungsgründe von Polizisten

Beim Betrachten von Fernsehserien könnte man den Eindruck gewinnen, dass Polizisten 

  • so gut wie kein Privatleben haben, 
  • oft unverheiratet sind oder geschieden 
  • und mit den zahlreichen Herausforderungen ihres schwierigen Berufs zu kämpfen haben. 

Das reale Leben von Polizisten sieht natürlich anders aus, aber der berufliche Stress kann sich dennoch auf ihre Beziehungen auswirken.

Es gibt keine verlässlichen Statistiken, die eine genaue Scheidungsrate bei der Polizei belegen. Dennoch sind die Scheidungsrate, die psychische Belastung und die Arbeitsbedingungen von Polizisten immer wieder Thema. In den USA werden Polizeibewerber sogar gebeten, eine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie angeblich das höhere Risiko einer Scheidung anerkennen und dennoch als Polizist arbeiten möchten. 

Welche Voraussetzungen gelten für eine Scheidung von Polizisten?

Das Scheidungsrecht bietet vier Möglichkeiten, um eine Ehescheidung einzuleiten. Es gibt keine speziellen Bestimmungen für Polizisten; sie können sich unter denselben Voraussetzungen scheiden lassen wie alle anderen auch.

Möglichkeit 1: Einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres

Nachdem Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben und das obligatorische Trennungsjahr abgelaufen ist, können Sie einen Scheidungsantrag bei Ihrem örtlichen Familiengericht einreichen. Das Gesetz geht dann davon aus, dass Ihre Ehe zerrüttet und gescheitert ist. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin der Scheidung zustimmt, kann die Scheidung einvernehmlich ablaufen.

Möglichkeit 2: Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres unter Berufung auf einen Härtefall

In Ausnahmefällen können Sie bereits vor Ablauf des Trennungsjahres einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen, wenn Sie einen sogenannten Härtefall nachweisen können. Dies betrifft Situationen, in denen häusliche Gewalt vorliegt und ein Ehepartner wiederholt misshandelt, gedemütigt, beleidigt oder verleumdet wird, sodass es unzumutbar ist, das obligatorische Trennungsjahr abzuwarten.

Möglichkeit 3: Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres gegen den Willen des Partners oder der Partnerin

Falls Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht mit Ihrem Scheidungsantrag einverstanden ist, können Sie trotzdem nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Gründe für eine vorzeitige Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres können 

  • eine dauerhafte Beziehung zu einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin in Verbindung mit einer Schwangerschaft, 
  • Ehebruch, 
  • Alkoholabhängigkeit, 
  • Gewalttätigkeiten in der Ehe 
  • oder andere Umstände sein, die eine Fortführung der Ehe als offensichtlich zwecklos und unzumutbar erscheinen lassen.

Möglichkeit 4: Scheidung nach drei Jahren Trennung

Wenn Sie drei Jahre getrennt leben, geht das Gesetz unwiderlegbar davon aus, dass Ihre Ehe gescheitert ist und keinerlei Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht. In diesem Fall müssen Sie nicht darlegen oder nachweisen, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Das Familiengericht wird Ihre Ehe in jedem Fall scheiden, auch wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin der Scheidung immer noch widerspricht. Die Scheidung erfolgt bedingungslos.

Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich bei der Scheidung von Polizisten?

Für Beamte ist grundsätzlich der sogenannte externe Ausgleich durch die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Das bedeutet, dass die Ausgleichsansprüche, die sich aus dem Versorgungsausgleich ergeben, nicht beim Versorgungsträger des verbeamteten Ehepartners, sondern bei der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Die Ansprüche werden also "ausgelagert".

Polizist(in) ist Bundesbeamte(r)

Wenn der Polizist Bundespolizist ist, erfolgt die interne Teilung. Das bedeutet, dass der Ausgleichsanspruch nicht auf einen anderen Versorgungsträger übertragen wird. Stattdessen wird für den ausgleichsberechtigten Ehepartner des Polizisten ein eigenes Rentenversicherungskonto bei dessen Dienstherrn eingerichtet. Wenn Sie ausgleichsberechtigt sind, erhalten Sie also eine eigene Versorgung beim Bund.

Polizist(in) ist Landesbeamte(r)

Wenn der Polizist Landesbeamter ist, erfolgt in der Regel die externe Teilung. Der ausgleichspflichtige Polizeibeamte verliert einen Teil des Ausgleichswerts seiner Beamtenversorgung, während der ausgleichsberechtigte Ehepartner Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt. Dies gilt auch dann, wenn beide Ehepartner als Polizisten Landesbeamte sind.

Ein Ehepartner ist Beamte(r) auf Widerruf

Wenn ein Ehepartner Beamter auf Widerruf ist, unterliegen die Versorgungsausgleichsansprüche der externen Teilung. Ändert sich der Status bis zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren, kann wiederum die interne Teilung in Betracht kommen. Bei einem Ehepartner, der Beamter auf Probe ist, hängt es davon ab, ob es sich um einen Bundesbeamten oder einen Landesbeamten handelt. Bei Bundesbeamten erfolgt die interne Teilung, während bei Landesbeamten die externe Teilung beibehalten wird.

Für den Versorgungsausgleich ist der Stichtag maßgebend, an dem der Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt und damit "rechtshängig" wird. Beim Versorgungsausgleich wird der Betrag berücksichtigt, der sich am Ende der Ehezeit ergeben würde, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die Altersgrenze erreicht hätten. Der Ehezeitanteil der Beamtenversorgung ergibt sich also aus dem Verhältnis der Dienstzeit, die gleichzeitig Ehezeit ist, zur gesamten Dienstzeit bis zur Altersgrenze.

Beförderung abwarten

Gehen Sie davon aus, dass Ihr Ehepartner als Beamter und Polizist befördert wird, sollten Sie die Beförderung zeitlich berücksichtigen, wenn Sie die Scheidung beantragen wollen. Warten Sie nach Möglichkeit die Beförderung ab. Sie erhöhen dadurch Ihre Ansprüche im Versorgungsausgleich. Oder umgekehrt: Sind Sie derjenige, der als Polizist verbeamtet ist, sollten Sie möglichst vor Ihrer Beförderung den Scheidungsantrag einreichen und damit die Ausgleichsansprüche Ihres Ehepartners nicht wegen Ihrer Beförderung erhöhen.

Wie Sie das ganze (wieder für beide Seiten, Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger) im Bereich des Unterhalts angehen, lesen Sie im Artikel Unterhalt nach Gehaltserhöhung nach.

Wie sieht es mit der Beihilfeberechtigung des Partners nach der Scheidung aus?

Wenn ein Ehepartner als Polizist verbeamtet ist, verliert der andere Partner mit Rechtskraft der Scheidung die Beihilfeberechtigung im Krankheitsfall. Während der Ehe war der Partner mitversichert und hatte somit Anspruch auf Beihilfeleistungen. Wenn Sie selbst als Ex-Partner eines Polizisten entweder privat oder gesetzlich versichert sind, ändert sich für Sie nichts. Allerdings kann Ihre Situation problematisch werden, wenn Sie nicht selbst voll berufstätig sind oder noch keine eigene private Versicherung abgeschlossen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie Ihre Beihilfeberechtigung nicht bereits mit der Trennung oder der Beantragung der Scheidung verlieren, sondern erst wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.

Sie können in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wenn Sie die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht überschritten haben. Sind sie älter als 55 Jahre, bleibt nur, sich privat abzusichern. Sind Sie jünger als 55 Jahre, könnten Sie bereits über eine Teilzeittätigkeit in der gesetzlichen Krankensicherung versichert werden.

Alles in allem

Die Scheidung von Polizeibeamten kennt aufgrund des Beamtenstatus einige Besonderheiten, vieles andere ist aber so wie bei jeder anderen Scheidung in Deutschland. Haben Sie jedoch aufgrund Ihres Schichtdienst Probleme, Termine bei einer Kanzlei zu bekommen, können Sie bei uns ganz bequem die Online-Scheidung in Erwägung ziehen, bei der Sie alles zeitlich und örtlich flexibel abwickeln können.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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