Scheidung light oder Scheidung online

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Häufig ist es so, dass sich die Eheleute einig sind, dass sie geschieden werden wollen, und dass es möglichst wenig kosten und vielleicht auch noch schnell gehen soll.

Folgende Fallkonstellation tritt dann auf: Die Parteien wollen sich einvernehmlich scheiden lassen, es gibt keine Streitpunkte zu sog. Scheidungsfolgen – Geschiedenenunterhalt, Zugewinnausgleich und Hausrat – bzw. hinsichtlich der Scheidungsfolgen wollen beide Parteien im Scheidungsverfahren keine Anträge stellen. Dann werden die Parteien (nur) geschieden und der Versorgungsausgleich (Rente) wird von Amts wegen durchgeführt, d.h. die während der Ehezeit von beiden Eheleuten erworbenen Rentenansprüche werden ausgeglichen. Es sind entweder keine gemeinsamen minderjährigen Kinder vorhanden oder – im Hinblick auf die gemeinsamen minderjährigen Kinder – haben die Parteien alles schon selbst geregelt, d.h. das bleibt bei Gericht außen vor.

In diesem Fall ist es möglich, dass sich nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten lässt, d.h. man spart sich einen weiteren Anwalt. Die Parteien können dann beispielsweise untereinander vereinbaren, die Anwaltskosten zu teilen. Die Gerichtskosten werden am Ende ohnehin halbiert.

Einige Anwaltskanzleien bieten die Scheidung online an. Dies bedeutet, dass die gesamte Kommunikation zwischen Mandant und Kanzlei online, also auf elektronischem Weg, erfolgt, und der Mandant zumeist seinen Anwalt/seine Anwältin vor dem Scheidungstermin – zu dem die Parteien in jedem Fall persönlich erscheinen müssen – nicht zu Gesicht bekommt.

Viele Menschen wollen ihren Anwalt/ihre Anwältin jedoch vor der Scheidung persönlich kennenlernen und kein völlig anonymisiertes Verfahren. Auch wollen viele während des Scheidungsverfahrens oder im Vorfeld auftretende rechtliche Fragen mit ihrer Anwältin telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch klären. Dies alles geht in der Regelung bei der Online-Scheidung nicht.

Die Scheidung light verbindet die Vorteile der automatisierten Verfahrensabläufe der Online-Scheidung mit dem persönlichen Kontakt des Mandanten zur Anwältin, wodurch erst eine Vertrauensbasis entstehen kann. Bei der Scheidung light kann der Auftraggeber sich auf der Homepage der Anwältin ein entsprechendes Formular sowie eine Scheidungsvollmacht herunterladen und sich informieren, welche Angaben und Unterlagen für die Scheidung von ihm vorgelegt werden müssen. In der Regel erhält er auch weitere nützliche Hinweise zum Ablauf der Scheidung. Anschließend setzt er sich per Kontaktformular oder telefonisch mit der Anwältin in Verbindung. Je nach Wunsch des Mandanten wird sodann ein Besprechungstermin in der Kanzlei der Anwältin vereinbart oder das Scheidungsverfahren schriftlich vorbereitet. Die hier beauftragte Anwältin bleibt dem Mandanten bis zur Scheidung die einzige Ansprechpartnerin und steht ihm auch für telefonische Rückfragen zur Verfügung.

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass sich die Kosten einer Scheidung generell nach dem sog. Verfahrenswert richten, der sich wiederum bei einer einvernehmlichen Scheidung nur aus dem Wert für die Scheidung selbst und dem Versorgungsausgleich zusammensetzt. Dabei ergibt sich eine weitere Kostenersparnis, wenn nur ein Anwalt statt zwei Anwälten – wie bei einer streitigen Scheidung – bezahlt werden muss.


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