Scheidung online und was man sonst hierzu wissen sollte

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Noch wird die Ehe nicht im Internet sondern von einem Familiengericht geschieden.  

Anwaltszwang:

Eine gescheiterte Ehe kann nur auf Antrag eines anwaltlich vertretenen Ehegatten durch ein Familiengericht geschieden werden. Eine anwaltliche Vertretung zumindest eines Ehegatten durch einen Rechtsanwalt ist hierbei obligatorisch. Diese Form der Ehescheidung ist die kostengünstigste. Sie gelingt nur wenn keine weiteren Streitpunkte wie etwa Unterhalt, Sorgerecht oder Ausgleich des Zugewinns zwischen den Parteien umstritten sind.

Die Frage ist, ob man immer einen Anwalt beauftragen, einen Besprechungstermin abhalten muss, um schnell geschieden zu werden. Die Antwort ist: Nein. Man kann vorab via Mail die maßgeblichen Daten bekannt geben. Dann erhält man zeitnah die gewünschten Auskünfte. Sie sparen sich im Regelfall Zeit und Geld.  

Sind Sie allerdings stark mit Ihrem Ehepartner umstritten, empfiehlt es sich eher, dass Sie sich einen Rechtsanwalt suchen, der Ihnen „schmeckt", da dann ggf. jahrelange Streitigkeiten voraussetzen, dass die „Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmt."

Voraussetzungen für die Ehescheidung:

Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (Trennung) und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Dies wird in der Praxis bei einer Trennung von einem Jahr im Regelfall angenommen.

Eine Trennung in diesem Sinn muss nicht ein Auszug sein. Auch eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung genügt, solange keine Intimitäten ausgetauscht werden und ein gemeinsames Haushalten bzw. Wirtschaften (Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen, Saubermachen) nicht mehr stattfindet. 

Einreichung des Scheidungsantrages:

Nach 9 Monaten Trennung außer in Fällen in welchen Prozesskostenhilfe beantragt wird, in diesen muss man im Regelfall den Ablauf der Trennungszeit zwingend abwarten. 

Das gerichtliche Verfahren:

In dem anhängigen Gerichtsverfahren werden die Auskünfte zu den Rentenanwartschaften angefordert und müssen von den Parteien mit ihrem Rentenversicherungsträger geklärt werden. Sobald die errechneten Ergebnisse vorliegen wird im Regelfall Termin zur Ehescheidung beantragt. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Es gibt keine Zuschauer. Lediglich der Anwalt,  jeder oder beider Partei, der oder die vorsitzende Richter / in und eine Protokollführerin sind anwesend.

Der Termin:

Die im Scheidungsantrag genannten Daten der Heirat und Trennung werden seitens des Gerichts vorgelesen und anhand der überreichten Unterlagen (Pässe / Personalausweis und Heiratsurkunde im Original geprüft). Anschließend werden die Parteien vom zuständigen Familienrichter ausführlich zur Frage der Trennung und zu etwaigen Versöhnungsversuchen einvernommen. Wird eine Trennung von 12 Monaten festgestellt, wird die Ehe geschieden.

Der Umfang des Scheidungsverfahrens:

Im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens werden grundsätzlich behandelt:

  • Die Ehescheidung selbst
  • Der Versorgungsausgleich  (bei kurzer Ehedauer kann hiervon auch abgesehen werden, wenn dies beide wünschen)
  • Das elterliche Sorgerecht  (so minderjährige Kinder aus der Ehe resultieren und über das Sorgerecht gestritten wird) 

Je nach Antragstellung kann im Scheidungsverfahren zudem behandelt werden: Fragen des Zugewinnausgleiches, Fragen strittigen Unterhaltes. In diesem Fall handelt es sich um eine sog. strittige Scheidung. Die Möglichkeit, dass lediglich ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten wird entfällt.

Hinweise zum Versorgungsausgleich: Eine Haftung für die rechnerische Richtigkeit der seitens des Familiengerichts oder Versorgungsträgers errechneten Anwartschaften kann im Regelfall über die beauftragte Kanzlei nicht übernommen werden. Im Zweifel sollte daher fallbegleitend ein Rentenberater beauftragt werden. 

Vergütung des Rechtsanwaltes: 

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich im Rahmen einer prozessualen Tätigkeit zwingend nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Gegenstand der Beauftragung. Die Gebühren errechnen sich nach dem Streitwert. Dieser errechnet sich nach den Bestimmungen des § 48 ff GKG und dem RVG.

Gerne erteilen wir hierzu kostenfreie Informationen vorab.  

Gütliche Einigung / Mediation oder Rechtstreit?

Die Frage, ob sich eine gütliche Einigung anbietet oder ein Rechtstreit kann nicht einheitlich beantwortet werden. Eine außergerichtlich gütliche Einigung ist i. d. R. preiswerter als ein jahrelanger Rechtstreit. Nur für den Fall der Verhandlungsbereitschaft beider Parteien ist dieser Weg einer Mediation empfehlenswert. Soweit man dem andern aber „nichts schenken will" und man die Ansprüche auf Unterhalt rechtlich „auf Heller und Pfennig" und abgesichert durch eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen will, ist ein gerichtliches Urteil der richtige Weg.

Von Mediation spricht man, wenn beide Ehegatten einen Anwalt mit dem Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung (bzw. Ehevertrag aus Anlass der Trennung) beauftragen, von einer gütlich außergerichtlichen Einigung, wenn jeder über einen Rechtsanwalt Ansprüche geprüft und geltend gemacht hat und dann von den Anwälten ein Mittelweg als wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden wurde.

Scheidung online ermöglicht dem Rechtsanwalt die schnelle Einarbeitung in Ihren Fall. Damit wird er im Regelfall von den Rahmengebühren ermäßigt abrechnen, womit Kostenvorteile realisiert werden können.

Fragen sie uns  

www.info@kanzlei-haas.de 

Auf Anfrage senden wir Ihnen per Mail unsere Erhebungsbögen. 

Online Scheidung bei Ortsverschiedenheiten:

Bitte beachten Sie: Bei Ortsverschiedenheiten des beauftragten Rechtsanwaltes und des zuständigen Familiengerichtes können Mehrkosten zum Entstehen gelangen, soweit der online beauftragte Rechtsanwalt zum Scheidungstermin anreisen soll. Fahrtkosten bis zu 100 km Entfernung sind im Regelfall, soweit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht sehr hoch.  

Wir vertreten und vertraten Scheidungen vor dem Amtsgericht Familiengerichten in Augsburg, München, Weilheim, Kaufbeuren, Dillingen, aber auch vor dem Amtsgericht Familiengericht Bermerhaven, Wernigerode, Düsseldorf  u. a.  

Bei weiteren Entfernungen haben wir bislang immer einen Weg gefunden, der den Erfordernissen des Einzelfalls entsprach. 

Mailen Sie uns oder rufen Sie an. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter 

Martin J. Haas

Rechtsanwalt


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