Schenkung rückgängig machen ⚠️ Widerruf oder Anfechtung?

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Bei der Verteilung des Vermögens stellen sich die betroffenen Erben manchmal die Frage, ob es zu Lebzeiten des Verstorbenen eine Schenkung an andere Personen gegeben hat. In diesen Fällen zweifeln Erben häufiger die Rechtmäßigkeit der Schenkung an, weil sich dadurch das zu erhaltende Vermögen verringert hat.

Es gibt mehrere Optionen, auf deren Grundlage eine Schenkung rückgängig gemacht werden kann. Das sind insbesondere der Widerruf sowie das erfolgreiche Anfechten. Unter Umständen macht es Sinn, dass Sie als Betroffener einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Schenkungen widerrufen werden, passiert das meistens seitens der späteren Erben

  • Eine Anfechtung der Schenkung durch Erben ist möglich, beispielsweise auf Grundlage eines Formmangels

  • Eine Option ist der Widerruf der Schenkung, zum Beispiel unter der Voraussetzung, dass der Beschenkte keine ausreichende Eignung hatte

  • Aufgrund einiger, gesetzlicher Widerrufsgründe ist es ebenfalls möglich, eine Schenkung rückgängig zu machen

Was sind die Gründe für den Widerruf einer Schenkung?

Um die Schenkung zurückzufordern, gibt es zum Beispiel die Möglichkeit des Widerrufs durch die Erben. Ein erfolgreicher Widerruf hat zur Folge, dass es die Schenkung faktisch nie gegeben hat. Der Beschenkte muss dementsprechend den Geldbetrag oder sonstige Vermögen zurückzahlen bzw. zurückübertragen. In der Praxis kommen vorrangig die folgenden Gründe vor, aus denen Erben eine Schenkung widerrufen:

  • Persönliche Beziehung zerrüttet

  • Familienvermögen soll geschützt werden

  • Beschenkter hat keine ausreichende Eignung

  • Schenkender gerät in wirtschaftliche Notlage

Ein häufigerer Grund für den Widerruf ist eine Zerrüttung der persönlichen Beziehung, die zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten bestand. In diesem Fall haben die Erben im Nachhinein zumindest die Option, die Schenkung zurückzufordern und den Widerruf erfolgreich durchzuführen. Manchmal ist der Beschenkte aus Sicht der Erben auf nicht geeignet, das erhaltende Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten.

Welche gesetzlichen Rückforderungsgründe gibt es?

Manchmal ist der Widerruf einer Schenkung nicht notwendig, weil einer von mehreren, gesetzlichen Rückforderungsgründen greift. Es handelt sich um ein gesetzliches Widerrufsrecht, welches die Rückforderung einer Schenkung beinhaltet. Mitunter müssen Sie in dem Zusammenhang bei der Rückforderung einer Schenkung die 10-Jahresfrist beachten. Gründe für das Widerrufsrecht per Gesetz sind insbesondere folgende:

  • Grober Undank

  • Notbedarf

  • Verarmung des Schenkers

Neben der Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) sowie den sogenannten Notbedarf (§ 519 BGB) ist vor allem der grobe Undank ein Grund für den gesetzlichen Widerruf. Rechtliche Grundlage ist der § 530 BGB

Mit dem groben Undank sind schwerwiegende Verfehlungen seitens des Beschenkten gemeint, die im Hinblick auf den Schenkenden vorhanden sind. Typische Beispiele sind eine schwere Beleidigung seitens des Beschenkten, körperliche Misshandlungen des Schenkenden oder auch eine Bedrohung dessen Lebens. 

Wann kann ich eine Schenkung anfechten?

Neben dem Widerruf und den gesetzlichen Rückforderungsgründen ist eine Schenkung anfechten durch Erben ebenfalls in manchen Fällen ebenso eine Option. Einer der häufigsten Gründe für das erfolgreiche Anfechten einer Schenkung ist ein Mangel in der Form.

Ein typischer Formmangel besteht darin, dass der Notar das Schenkungsversprechen nicht beurkundet hat. Das ist zwar nicht grundsätzlich vorgeschrieben, kann in manchen Fällen jedoch unabdingbar sein. Das trifft vor allem auf Schenkungen zu, die das zu Lebzeiten gesamte Vermögen des Schenkenden umfassen. 

Auf der Basis § 311 b Abs. 3 BGB ist in solchen Fällen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Sollte dies nicht vorliegen, handelt es sich um einen Formmangel. Unter der Voraussetzung haben Erben gute Erfolgsaussichten, die Schenkung erfolgreich anzufechten. 

Sie sollten jedoch beachten, dass die notarielle Beurkundung lediglich unter der Voraussetzung vorgeschrieben ist, dass noch kein Vollzug der Schenkung stattfand. Andernfalls ist es nicht vorgeschrieben, dass der Schenkungsvertrag oder das Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden müssen. 

Schenkung zurückfordern. Wie lange ist das möglich?

Erben können eine zu Lebzeiten vom Verstorbenen durchgeführte Schenkung nicht zeitlich unbefristet zurückfordern. Normalerweise können Sie Schenkungen maximal für einen Zeitraum von zehn Jahren als Erbe zurückfordern. Wichtig zu beachten ist, wann diese Frist beginnt.

Die Rückforderungsfrist startet mit dem Tag, an dem der Schenkende die Schenkung zu Lebzeiten vollzogen hat. Handelte es sich bei der Schenkung um eine Immobilie, haben Sie mitunter zusätzliche Regelungen zu beachten.

Nehmen Sie anwaltliche Beratung durch CDR-Legal in Anspruch

Im Zusammenhang mit Schenkungen gibt es im Erbfall häufiger Streitigkeiten. Daher spielen insbesondere ein möglicher Widerruf, dass Anfechten und die Verjährung von Ansprüchen eine große Rolle. In solchen Fällen nehmen Sie gerne die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CDR Legal in Anspruch.

Die Kanzlei hat ebenfalls Erfahrungen im Erbrecht, sodass Sie zunächst ein telefonisches und kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Sie schildern im Telefongespräch CDR-Legal Ihren Fall. Die Anwaltskanzlei gibt Ihnen vermutlich sofort Ratschläge und erörtert mit Ihnen das weitere Vorgehen. 

Dabei thematisiert CDR-Legal unter anderem einen möglichen Widerruf, eine Anfechtung oder wie Sie sich gegen die Ansprüche anderer Erben wehren können, falls Sie der Beschenkte sind.

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