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Schlag auf Schlag: BaFin - Abwicklungsanordnung gegen ADCADA Investments AG PCC

  • 2 Minuten Lesezeit

BaFin - Meldung vom 14.10.2020:

ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler 

Die BaFin hat der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell (Liechtenstein), mit Bescheid vom 28. September 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde 

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

als Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Der Bescheid der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Weitere ADCADA – Konzernunternehmen in Lichtenstein lauten:

  1. ADCADA International AG (adcada.money Festzins -06-2019 als Inhaberschuldverschreibung)
  2. ADCADA Immobilien AG PCC

Betroffen sind also nur die Anleger, welche Verträge mit der ADCADA Investments AG PCC in Lichtenstein vom Typ  „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ haben.

Zwar kann jeder Anleger seine Ansprüche selbst anmelden, jedoch dürfte dies allein nicht dazu führen, dass der eingetretene Schaden zu 100% kompensiert wird. 

Wir unterstützen Sie gern und umfassend in diesem Bereich.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten ADCADA – Anleger in Deutschland und Lichtenstein schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

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