Schmerzensgeld und Adhäsionsverfahren

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Worum geht es?

Sie sind Opfer einer Straftat geworden – zum Beispiel einer Körperverletzung – und Sie haben Verletzungen, Schmerzen oder auch seelisches Leid erfahren? Dann haben Sie regelmäßig einen Anspruch gegen den Täter auf Schmerzensgeld.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer vom Einzelfall ab. Die Gerichte orientieren sich dabei in der Regel an vergleichbaren Fällen. Eine Zusammenfassung dieser Fälle erfolgt in sogenannten Schmerzensgeldtabellen. Abhängig von den erlittenen Folgen, kann das Schmerzensgeld von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro betragen.

Wie funktioniert es?

Am einfachsten ist es, diesen Anspruch direkt im Strafverfahren gegen den Täter geltend zu machen. Ein solches Verfahren nennt man Adhäsionsverfahren und es ist in § 403 StPO geregelt. Natürlich kann man den Anspruch auf Schmerzensgeld auch in einem zivilrechtlichen Verfahren einklagen. Das Adhäsionsverfahren spart Ihnen aber nicht nur Zeit und Aufwand, sondern vor allem auch Geld. So müssen Sie zum Beispiel keinen Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Auch müssen Sie die begangene Körperverletzung im Adhäsionsverfahren nicht selber beweisen. Da es sich um ein Strafverfahren handelt, ermittelt hier die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht.

Der Schmerzensgeldanspruch muss bei Gericht geltend gemacht werden. Dafür ist es zwar nicht zwingend notwendig, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts bringt in diesem Fall aber viele Vorteile mit sich. So können Sie sicher sein, dass die notwendigen Anträge richtig formuliert und auch sämtliche für Sie wichtigen Prozessregeln beachtet werden. Außerdem können Sie sich bei Folgeterminen vertreten lassen.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Rechtsanwaltskosten bestimmen sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und hängen von der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes ab. Bei einem geforderten Schmerzensgeld zum Beispiel in Höhe von EUR 5.000 würde der Rechtsanwalt Sie rund EUR 800 kosten. Lassen Sie sich hier gerne von uns beraten.

Sofern Sie sich den Rechtsanwalt nicht leisten können, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Das bedeutet, dass die Kosten des von Ihnen eingeschalteten Rechtsanwalts vom Gericht übernommen werden. Ob die Voraussetzungen hierfür bei Ihnen vorliegen, prüfen wir gerne für Sie.

Im Falle der Verurteilung des Täters, muss dieser natürlich auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts tragen.

Plan B – Die Fachanwaltskanzlei

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Die Kanzlei Plan B aus Hamburg berät und vertritt Sie bundesweit in allen Angelegenheiten des Zivil- und des Strafrechts.


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