Schufa Einträge erfolgreich löschen! Fachanwalt berät!

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SALEO Rechtsanwälte wiederholt für Mandanten erfolgreich

Immer wieder melden sich Verbraucher, die durch unberechtigte Einträge in ihrer Schufa-Auskunft massive Beeinträchtigungen ihrer wirtschftlichen Bewegungsfreiheit erfahren, bei RA Koch, Leiter des Referats für Bank- und Kapitalmarktrecht bei SALEO Rechtsanwälte.

Schufa Einträge sind ärgerlich und belastend

Viele Verbraucher kennen es. 

Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA (und sei es nur aufgrund minimaler Verbindlichkeiten) schränkt die Freiheit des Einzelnen ein und erschwert jegliche Finanzierung oder auch den Abschluss langfristiger Verträge wie etwa Mobilfunkverträge, so RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Löschung kann häufig sofort verlangt werden

In annähernd 100 Fällen konnte durch unsere Kanzlei inzwischen eine Löschung von Einträgen und damit die substantielle Verbesserung des Scores für Mandanten erreicht werden, so RA Koch-

Denn es zeigt sich immer wieder, dass die meldenden Gläubiger die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Meldung nicht eingehalten haben und daher die Meldung rechtswidrig erfolgt ist. Somit kann eine sofortige Löschung verlangt werden.

So sind die formalen Vorgaben des § 31 Abs. 2 BDSG in der aktuellen Fassung häufig nicht beachtet worden oder Erledigungen von Fällen nicht oder nicht zum richtigen Zeitpunkt gemeldet worden.

Eintrag der Restsschuldbefreiung löschen

Neben einzelnen Einträgen von Zahlungsstörungen ist aktuell insbesondere die Löschung von erteilten Restschuldbefreiungen hoch umstritten. 

Während das OLG Schleswig die Schufa unter Verweis auf die Regelungen der DSGVO zur Löschung dieser Einträge 6 Monate nach Rechtskraft verurteilt hat, sah dies das OLG Oldenburg anders und bestätigte die Praxis der Schufa, diese Einträge erst nach  3 Jahren zu löschen.

Hier wird nun der BGH, ggfs auch erst der EuGH für Klarheit Sorgen müssen.

Beratung empfehlenswert

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, ob Einträge in Ihrer Schufa vorzeitig gelöscht werden können.

Sprechen Sie uns an.

Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto(s): @SALEO

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