SCHUFA löscht wiederholt Einträge von Mandanten! Fachanwalt berät

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SALEO Rechtsanwälte wiederholt für Mandanten erfolgreich

Allein im Jahr 2020 hat SALEO Rechtsanwälte inzwischen eine zweistellige Zahl von SCHUFA Einträgen für Mandanten löschen können. 

Die fachkundige Beratung und Darstellung, dass die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen oder die Voraussetzungen für eine zwischenzeitliche Löschung vorliegen, ermöglicht in vielen Fällen eine Löschung von belastenden SCHUFA-Einträgen und dies ohne Einschaltung von Gerichten


Schufa Einträge sind ärgerlich und belastend

Viele Verbraucher kennen es. 

Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA (und sei es nur aufgrund minimaler Verbindlichkeiten) schränkt die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit ein und erschwert jegliche Finanzierung oder auch den Abschluss langfristiger Verträge wie etwa Mobilfunkverträge.


Löschung kann häufig sofort verlangt werden

SALEO Rechtsanwälte, dort der Partner RA Koch kann inzwischen auf die Erfahrung von Dutzenden von Löschungsverlangen von Eintragungen bei der SCHUFA zurückgreifen.

Dabei zeigt sich immer wieder, dass die meldenden Gläubiger die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Meldung nicht eingehalten haben und daher die Meldung rechtswidrig erfolgt ist und somit eine sofortige Löschung verlangt werden kann.

Regelmäßig sind die Voraussetzungen nach § 28 a Abs. 1 BDSG a.F. bzw. § 31 Abs. 2 BDSG n.F nicht beachtet worden, wofür der Gläubiger beweisbelastet ist, so OLG Köln, Urt. v. 21.10.2014, Az. 15 U 107/14.

Dies gilt unter der seit Mai 2018 geltenden Rechtslage entsprechend, da die Regelungen des bisherigen § 28a BDSG nun in § 31 Abs. 2 BDSG weitgehend identisch geregelt sind.

Dies ist regelmäßig ein guter Ansatz, um die Löschung der Eintragung sofort zu verlangen.

Wird dies geltend gemacht, fragt die SCHUFA bei den Gläubigern nach, die die Voraussetzungen dann häufig nicht darlegen können, so dass dann die Löschung erfolgt.


Beratung empfehlenswert

Durch entsprechend fachkundige Beratung konnte RA Koch in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich die Löschung solcher Eintragungen ohne Einschaltung von Gerichten erreichen.

Sprechen Sie uns an.

Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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