Schufa-Eintrag nach nicht bezahlter Rechnung für mangelhaften Kamin? Wohl kaum!

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Kamine, die nicht funktionieren, sind ärgerlich. Folgt dann auf die Rechnung vom Kaminbauer auch noch ein Schufa-Negativeintrag, droht nicht nur Ärger mit dem Unternehmen, sondern auch mit der Bank. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB konnten einem betroffenen Finanzberater aus dem Brandenburgischen schnell und ohne ein teures Gerichtsverfahren helfen.

Der betroffene Finanzberater und Versicherungsfachmann aus K., Familienvater und Häuslebauer erwarb bei der F. GbR einen Kamin für sein neues Zuhause in der Nähe von Berlin. Leider musste er nach kurzer Zeit erhebliche Mängel daran feststellen. Da der komplette Kaufpreis noch nicht bezahlt war und weitere Kosten für die Mängelbeseitigung drohten, zahlte der pfiffige Finanzexperte die Schlussrechnung nicht, bis die Reparatur erfolgreich abgeschlossen sein würde. Rechtlich war dieses Vorgehen nicht zu beanstanden. Man nennt dies einen Druckzuschlag in Höhe des dreifachen Wertes der Reparatur.

Offene Forderung wird an DebKonplus Inkasso zur Eintreibung übergeben

Die Kaminbauerin wollte allerdings lieber ihr Geld aus der Schlussrechnung und beauftragte die Firma DebKonplus Inkasso GmbH, Gießerallee 19, 47877 Willich.

Das Inkassounternehmen sollte die offene Forderung über 7.976,00 Euro eintreiben. Es lancierte zudem neben dem Mahnschreiben einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG. Nach Ansicht des Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt aus Berlin, war dieser Eintrag rechtswidrig. Die Prüfung des Sachverhalts ergab, dass die Eintragung nicht rechtmäßig angedroht worden war. Hierzu hätte es nach der Regelung des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG nämlich zweier Mahnungen im Abstand von vier Wochen mit einem Schufa-Warnhinweis bedurft. Zudem muss die Forderung überhaupt zur Zahlung fällig sein. Dies war hier zwischen den Parteien streitig, da der Kaminkäufer ja gerade seine Rechte auf Nacherfüllung geltend gemacht machte.

Die DebKonplus Inkasso GmbH beantragte gegen den Kaminkäufer einen Mahnbescheid. Diesem Mahnbescheid wurde umgehend durch den Finanzberater widersprochen.

Löschung des Schufa-Eintrages

Wegen des Schufa-Negativeintrages war zudem schnelle anwaltliche Hilfe notwendig. Rechtsanwalt Tintemann schrieb daher an die DebKonplus Inkasso und forderte diese zur Löschung des Negativeintrages auf. Zudem wurde die Schufa über das merkwürdige Vorgehen der Debkonplus informiert.

Die Schufa Holding AG veranlasste zwischenzeitlich die Löschung des Negativeintrages. Somit konnte durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB ein schneller und außergerichtlicher Erfolg zugunsten des betroffenen Versicherungsexperten, der auf eine gute Bonitätsauskunft angewiesen ist, erzielt werden.

Der weitere Verlauf in diesem Verfahren wird nun gerichtlich geklärt werden müssen. Der betroffene Familienvater kann sich jedoch zunächst darüber freuen, dass der Negativeintrag aus der Schufa verschwunden ist.

Betroffene Verbraucher sollten bei allen Schufa-Fragen einen Experten im Schufa-Recht mit diesen Angelegenheiten beauftragen, da häufig eine Möglichkeit gefunden werden kann, gegen diese ungerechtfertigten Einträge vorzugehen. Für Rückfragen und Informationen stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Fachanwaltfür Bank- und Kapitalmarktrecht



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