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Schuldanerkenntnis - was Sie wissen und beachten müssen!

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Schuldanerkenntnis - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • In der Alltagssprache spricht man von einem Schuldanerkenntnis, wenn der Verursacher eines Schadens sein Verschulden einräumt.
  • Rechtlich gesehen gibt es zwei verschiedene Formen von Schuldanerkenntnissen: das abstrakte bzw. konstitutive Anerkenntnis sowie das kausale bzw. deklaratorische Schuldanerkenntnis.
  • Durch ein abstraktes Schuldanerkenntnis wird eine neue Verpflichtung geschaffen, die nicht mit dem ursprünglichen Rechtsgeschäft verbunden ist.
  • Das kausale Schuldanerkenntnis begründet dagegen keine neue Verpflichtung, sondern hat die Funktion, eine alte Schuld zu bestätigen. Streng genommen handelt es sich um kein Schuldanerkenntnis.

Was ist ein Schuldanerkenntnis?

In der Umgangssprache liegt ein Schuldanerkenntnis im Regelfall dann vor, wenn der Verursacher eines Schadens sein Verschulden anerkennt. Dabei kann es z. B. um ein Verschulden bei einem Unfall gehen. Ein Schuldanerkenntnis nach dem Unfall hat vor Gericht einen größeren Stellenwert, wenn es schriftlich verfasst wurde, jedoch genügt auch ein mündliches Anerkenntnis.

Während der Begriff Schuldanerkenntnis in der Alltagssprache oft nicht ganz klar bestimmt ist und mehrere Bedeutungen hat, existiert aus rechtlicher Sicht eine klare Definition, die eine erhebliche Tragweite hat: Man versteht darunter die Anerkennung des Bestehens eines Schuldverhältnisses durch einen Vertrag.

Bei einem Schuldverhältnis hat der Schuldner im Allgemeinen gegenüber dem Gläubiger aus Gesetz oder Vertrag eine Schuldverpflichtung, die er erfüllen muss. Jede Art der Leistung aus einem Schuldverhältnis kann Gegenstand eines Schuldanerkenntnisses sein. Man spricht statt von einem Schuldanerkenntnis auch von einem Schuldversprechen.

Generell sind zwei Formen des Schuldanerkenntnisses zu unterscheiden:

  • das abstrakte oder konstitutive Schuldanerkenntnis 
  • das kausale oder deklaratorische Schuldanerkenntnis

Wann liegt ein konstitutives Schuldanerkenntnis vor?

Das konstitutive Schuldanerkenntnis ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt in § 781 BGB, geregelt. Es begründet komplett losgelöst von dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis eine neue Verpflichtung. So soll eine Regelung gefunden werden, die unabhängig von früheren Schuldgründen Geltung erlangen soll. Voraussetzung für ein abstraktes Schuldanerkenntnis ist somit ein Rechtsbindungswille. Ebenso ist die Schriftform zu beachten.

Beispiel: Bauunternehmer A glaubt, noch Werklohnansprüche aus alten Verträgen gegen B zu haben. B ist der Meinung, dass diese Forderungen bereits erfüllt sind. Als B dennoch ein neues Vorhaben mit A realisieren möchte, fordert A Gewissheit bezüglich der Zahlung des Werklohnes aus den alten Verträgen. B, dem das neue Projekt wichtiger ist als mögliche Einwendungen gegen die alte Forderung, gibt deshalb ein konstitutives Schuldanerkenntnis in Höhe der Werklohnforderung ab. Ob diese Werklohnforderungen tatsächlich bestanden haben, ist jetzt nicht mehr relevant, da beide Parteien sich nach dem neuen Schuldverhältnis aus Anerkennung richten.

Was versteht man unter einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis?

Das deklaratorische Schuldanerkenntnis ist genau genommen kein Schuldanerkenntnis. Es begründet schließlich keine neue Verbindlichkeit, sondern dient lediglich zur Bestätigung einer alten Schuld (beispielsweise des Werkvertrags aus dem Beispiel). Häufig geht es darum, eine spätere Beweisführung zu erleichtern.

Die Bedeutung, die eine solche Bekräftigung besitzt, ist durch Auslegung der Erklärung zu bestimmen. Im Regelfall wird diese so auszulegen sein, dass der Schuldner damit auf sämtliche ihm bekannten Einwendungen bzw. Einwendungen aus dem Schuldverhältnis, die er zu diesem Zeitpunkt hätte kennen können, verzichtet.

Welche rechtlichen Konsequenzen haben Schuldanerkenntnisse?

Für die juristischen Folgen ist die Form des Schuldversprechens entscheidend. Durch ein konstitutives Schuldanerkenntnis wird eine neue Verbindlichkeit geschaffen, die nicht mit dem anfänglichen Rechtsgeschäft zusammenhängt. Der Gläubiger kann also den Ausgleich einer Forderung lediglich aus dem Schuldversprechen fordern.

Zudem kommt es durch ein konstitutives Schuldanerkenntnis zu einer Umkehr der Beweislast. Das heißt, dass der Käufer beweisen muss, dass keine Kaufpreisforderung vorliegt. Bei einer gewöhnlichen Klage auf Zahlung des Kaufpreises ist der Verkäufer verpflichtet, das Bestehen der jeweiligen Forderung zu beweisen.

Durch die Anerkennung der Schuld kann der Gläubiger also recht rasch ein Urteil erwirken, um so Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten zu können. Ein zeitaufwendiges Klageverfahren auf Zahlung einer Forderung ist somit nicht notwendig.

Aus sämtlichen Schuldanerkenntnissen folgt darüber hinaus der Neubeginn der Verjährungsfrist nach § 212 BGB.

Bezogen auf das häufige Schuldanerkenntnis: „Ich bin schuld“, z. B. nach Verkehrsunfällen oder Sachbeschädigungen sonstiger Art, wird sich das Schuldanerkenntnis auch insoweit auswirken, dass der Anerkennende sich nicht auf Beweislastregeln zu seinen Gunsten wird berufen können. Denn durch das eigene Anerkenntnis hat er diese ausgesetzt.

Gerade bei Verkehrsunfällen, bei denen der Schaden meistens zwischen den Beteiligten aufgeteilt wird, wenn keine klare Zuordnung möglich ist, wirkt sich so eine Erklärung, zu 100 Prozent verantwortlich zu sein, erheblich aus. Da diese Erklärungen nach Unfällen erheblichen Ärger mit der eigenen Versicherung mit sich bringen können, sollte man auf sie nach Möglichkeit verzichten.

Foto(s): ©Pexels/RODNAE Productions

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