Schulplatzbescheide in Hamburg - seit Ende März 2022 in der Rechtsanfechtung

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Ende März 2022 sind bereits die Schulplatzzuweisungsbescheide der Hamburger Grundschulen für die Einschulungen August 2022 versendet worden. Dabei gab es für viele Eltern wieder Enttäuschungen und wurden ihre angegebenen Wunschschulen nicht akzeptiert, und ihre Kinder anderen Schulen zugewiesen. 

Nun wurden seit Mitte April 2022 auch die Schulplatzzuweisungsbescheide für die weiterführenden Schulen für August 2022 in Hamburg versendet. 

Nicht in allen Fällen sind die Ablehnungen der Wunschschulen rechtmäßig und lassen sich Rechtsfehler verschiedener Art oftmals finden; zudem entwickeln sich die Schulplatzbelegungen mitunter noch im Hochsommer im Juli und August dynamisch, wie Rechtsanwältin Schuback, die seit fast 17 Jahren intensiv Schulplatzklageverfahren in Hamburg erfolgreich durchführt, sehr oft feststellte. Ebenso wurde oft schon festgestellt, dass Eltern, die sich selbst zunächst vertreten im  Widerspruchsverfahren, dann mitunter jedoch nicht weiter kommen vor Schulbeginn und sich dann an die Kanzlei wandten, mitunter Formfehler beim richtigen fristwahrenden Einlegen ihrer Widersprüche machten keoder, die nch Ende der Widerspruchsfrist dann nicht mehr heilbar sind. Dies ist dann oft schon „das Ende“ der Möglichkeit eines erfolgreichen Verfahrens. Ebenso häufig ist zu beobachten, dass in selbst geführten Widerspruchsbegründungen mitunter vermeintliche Härtegründe von Eltern geltend gemacht werden, die seit Langem von der Rechtsprechung keine sind, mitunter sogar auch schaden können, da einige davon, wie etwa bei der zugewiesenen Schule für die Eltern Erschwernisse für das allbekannte  „Eltern-Taxi sogar unerwünscht sind.   

Selbstverständlich sind hier in der Fachanwaltskanzlei Schuback wie jedes Jahr die Schulplatzklageverfahren für den kommenden Schuljahresbeginn 2022 bereits längst seit Ende März angelaufen und werden Schulplatzverfahren seit Ende März hier bereits geführt.

Die Fachanwältin Schuback hat die Verfahren zu Ablehnungen für die weiterführenden Schulen mit den notwendigen Widersprüchen und Widerspruchsbegründungen, bevor danach die zugehörigen gerichtlichen Eilanträge heraus gehen werden, in dieser Woche begonnen. 

Gern wenden Sie sich mit einer Anfrage für ein Verfahren zur Sicherung des Wunsch-Schulplatzes (Widerspruchsverfahren und gerichtliches Eilverfahren) der weiterführenden Einschulung Ihres Kindes   an die Kanzlei. Wir prüfen dann die Auslastungslage zum jeweiligen Anfragezeitpunkt, wie auch, ob es eine für eine Mandatsübernahme geeignete Anfrage ist. 

Bitte nennen Sie deshalb dabei bereits unbedingt bei Ihrer Anfrage, welche konkrete(n) Wunschschule(n) Sie beantragt hatten und abgelehnt wurden, da wir nicht eine Vielzahl von Schulplatzklagen zu jeweils denselben Schulen platzieren können und möchten.
Es wird darauf zur Vermeidung von Missverständnissen hingewiesen, dass mit ausnahmslos allen Mandanten fachanwaltstypische Honorarvereinbarungen getroffen werden und wir dies nicht nach den Tabellenwerten des RVG durchführen. 

Stand der Erstellung des Artikels: 20. April 2022

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Iris Schuback aus Hamburg 


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