Schwerbeschädigung und Änderungskündigung

  • 1 Minuten Lesezeit

Frage einer Betroffenen, welche ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

Ich bin schwerbeschädigt und mein Chef sagt, dass wegen der Krise jetzt über andere Bedingungen gesprochen werden muss. Wenn ich nicht den Änderungsvertrag unterschreibe, erhalte ich eine Änderungskündigung. Das war vor 2 Monaten. Nun habe ich eine Änderungskündigung erhalten.

Vom Integrationsamt habe ich nichts gehört. Wie ist die Rechtslage?

Ich kann Sie beruhigen. Auch bei einer Änderungskündigung ist die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.

Wird diese Zustimmung nicht erteilt, so ist die Änderungskündigung offensichtlich unwirksam. Aber Achtung:

Sie müssen gleichwohl Klage beim ArbG einreichen bzw. einreichen lassen. Denn die 3-Wochen-Frist gilt auch für Klagen gegen Änderungskündigungen!

Da der Arbeitgeber rechtlich beraten ist, sollten Sie aber auch Rechtsrat einholen. Nicht dass Sie über den Tisch gezogen werden.

Rechtsanwalt Borth

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