So helfen Sie ukrainischen Flüchtlingen - Unterkunft und Arbeitsplatz

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Ganz Deutschland und generell die EU möchten den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine helfen. Neben Spenden wird vor allem Wohnraum und Beschäftigung gesucht. 


Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat hunderttausende Ukrainerinnen und Ukrainer dazu veranlasst, ihr Zuhause zu verlassen und Schutz in der EU zu suchen. Diese Menschen sind auf Sach- und Geldspenden, Wohnraum und Arbeit in Deutschland angewiesen.

Laut Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) sind bereits rund 4 Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet. Der Großteil ist schon in den direkten Nachbarländern Rumänien, Slowakei, Ungarn, Tschechien, Moldau und Polen untergekommen.

Da die EU ein Raum ohne Binnengrenzen ist, finden keine Grenzkontrollen statt und es ist von daher schwer zu sagen, wie viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden. Im gesamten Schengenraum dürfen sich die ukrainischen Geflüchteten 90 Tage unregistriert aufhalten. Sobald eine Registrierung erfolgt ist, bekommen sie Sozialunterstützung und eine Krankenversicherung. Nach einem Aufenthalt in Deutschland von 3 Monaten müssen die Flüchtlinge eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. 


Wo Sie sich melden müssen, wenn Sie helfen möchten

Die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer werden in der Bundesrepublik in Berlin, Cottbus, Frankfurt an der Oder und in Hannover in Empfang genommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verteilt diese sodann in den Bundesländern, in den einzelnen Landkreisen und zuletzt in den Kommunen.

Wenden Sie sich zunächst an Ihre Kommune, wenn Sie Flüchtlinge aufnehmen möchten. Bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung kann Ihnen gesagt werden, wer zuständig ist. Meist ist das das Sozialamt des Landkreises oder der Stadt.

Falls die Behörden in Ihrer Umgebung nicht die Kapazitäten haben, sich neben den Sammelunterkünften noch um private Unterkünfte zu kümmern, dann können Sie hier https://unterkunft-ukraine.de  eine Wohnung zur Verfügung stellen und hier https://zusammenleben-willkommen.de ein WG Zimmer für mind. ein Jahr.


Wie lange eine Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine benötigt wird

Sobald Sie den Entschluss gefasst haben, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen, müssen Sie entscheiden, wie lange Sie diese Menschen aufnehmen möchten.

Auch wenn es keiner hofft, muss man sich darauf einstellen, dass der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine noch lange andauern wird. Für viele Flüchtlinge wird wegen der BMI-VO (siehe Quellen) vom 07.03.2022 keine Aufenthaltserlaubnis benötigt. 

Durch die Artikel 4 und 6 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20.07.2001 (siehe Quellen) und § 24 Abs. 1 AufenthG kann jedoch eine Aufenthaltserlaubnis für grundsätzlich 1 Jahr erteilt werden. Sie kann sich 2-mal automatisch um 6 Monate verlängern, wenn der Rat keine Beendigung beschließt. Laut BMI sollen die Erlaubnisse direkt für 2 Jahre ausgestellt werden und per Ratsbeschluss kann eine Erlaubnis auf 3 Jahre insgesamt verlängert werden. Der Antrag nach § 24 AufenthG ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. 

In grenznaher Umgebung werden momentan viele kurzfristige Unterkunftsangebote benötigt (2-6 Wochen), aber generell braucht der Großteil der Flüchtlinge eine langfristige Lösung. Das BAMF teilt die Flüchtlinge aufenthaltsrechtlich verbindlich zu und damit man den Frauen und Kindern häufiges Umziehen durch das Bundesgebiet oder auch nur innerorts ersparen kann, müssen Sie sich sicher sein, dass Sie diese Menschen für einen längeren Zeitraum aufnehmen wollen.

Natürlich sind auch kurzfristige Unterkünfte immer sehr gerne gesehen, also bieten Sie bitte an, was und für wie lange Sie können! Jede Hilfe zählt! 

Bedenken Sie auch, dass wenn Sie selbst zur Miete wohnen, Sie ihren Vermieter ab einem Zeitraum von 6-8 Wochen um Erlaubnis bitten (außer bei engen Familienangehörigen) und die Wohnzeit, vor allem bei kostenloser Unterkunft, schriftlich festhalten sollten. 


Staatliche Unterstützung für die Kosten für Flüchtlinge 

Die meisten ukrainischen Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Von diesen Sozialleistungen können Sie Miete bekommen. Die Kommunen können auch Heizkosten und die Unterkunftskosten (in bestimmten Sätzen) übernehmen. Dabei gibt es allerdings Vorgaben über die Größe und die Kosten der Wohnung bzw. des Zimmers.

Sie können auch einen privatrechtlichen Mietvertrag mit dem Geflüchteten abschließen und das Amt übernimmt die Kosten im Rahmen der dem Flüchtling zustehenden Sozialleistungen. Informationen dazu kann Ihnen das zuständige Sozial- oder Wohnungsamt geben.

Bedenken Sie bitte, dass zunächst eventuell hohe Kosten bei Ihnen für die Wohnraumüberlassung anfallen können, die Sie unter Umständen nicht steuerlich absetzen können!

Bedenken Sie auch, dass es Unterschiede gibt, ob sie Personen aufnehmen, die an einem Ort bereits registriert sind, eine Aufenthaltserlaubnis haben, Sozialleistungen benötigen - und ob Sie Miete für Ihre Unterkunft erwarten. Informieren Sie sich dazu bei den entsprechend zuständigen Behörden!


Ukrainische Flüchtlinge in Unternehmen beschäftigen - was Sie beachten müssen

Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen momentan ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland einreisen. Während des visumsfreien Aufenthalts dürfen sie allerdings nicht arbeiten. Bis zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten die Flüchtlinge jedoch übergangsweise eine Fiktionsbescheinigung. 

Durch diese Bescheinigung und auch durch die spätere Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 AufenthG dürfen die Geflüchteten jeder selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen, § 24 Abs. 6 AufenthG i.V.m. Art. 12 RL 2001/55 EG.

Am besten nehmen Sie Kontakt zu den Flüchtlingen über die Stadtverwaltung oder den Landkreis auf. Sie fragen nach, wo die Flüchtlinge untergebracht werden und können dann Kontakt mit dem Betreiber der Unterkunft aufnehmen. Wenn Sie ein lokales Unternehmen haben, können sie auch Flyer mit Jobangeboten in russischer, ukrainischer oder englischer Sprache verteilen. Außerdem können Sie den örtlichen Integrationsbeauftragten, das örtliche Ausländeramt oder die Meldebehörde fragen, ob Sie und Ihr Unternehmen die Geflüchteten mit einer Beschäftigung unterstützen können. Sie können ebenfalls mit der Arbeitsagentur in Kontakt treten oder der örtlichen IHK oder Handwerkskammer und nach dem aktuellen Sachstand fragen.


Haben Sie Fragen?

Falls Sie Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufnehmen oder einstellen möchten und Hilfe benötigen, schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei unter der 04202 63 83 70 an. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!


Quellen

https://www.mdr.de/brisant/fluechtlinge-ukraine-aufnehmen-102.html

https://www.proasyl.de/news/gefluechtete-aus-der-ukraine-privat-aufnehmen-tipps-und-hinweise/

https://unterkunft-ukraine.de

https://zusammenleben-willkommen.de

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/iOtjNkrHCZ76Jw5ReGn/content/iOtjNkrHCZ76Jw5ReGn/BAnz%20AT%2008.03.2022%20V1.pdf?inline

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001L0055&from=DE

https://www.proasyl.de/news/ratsbeschluss-schneller-schutz-fuer-fluechtlinge-aus-der-ukraine/

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ukraine-fluechtlinge-privat-bei-sich-zuhause-aufnehmen-das-ist-zu-beachten,SzO6dls

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39082_Dürfen_ukrainische_Flüchtlinge_in_Deutschland_arbeiten

https://life-in-germany.de/fluechtlinge-ukraine-einstellen/

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/ukraine-fluechtlinge-einstellen

Foto(s): Foto von Edmond Dantès von Pexels


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