So kommen Sie lukrativ aus Ihrer alten Lebens- oder Rentenversicherung heraus

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Zurzeit die besten Möglichkeiten – So kommen Sie lukrativ aus Ihrer alten Lebens- oder Rentenversicherung heraus 

Renten- und Lebensversicherungen werden immer ungeeigneter für die Altersvorsorge. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase, hohe Kosten bei den Versicherern und enttäuschend verlaufende Wertentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer von Jahr zu Jahr in der Wertstandsmitteilung vorgerechnet werden, überlegen sich viele Sparer, welche Alternativen sie haben, um endgültig Ihrer teure Renten – oder Lebensversicherung loszuwerden. 

Wir stellen Ihnen in diesem Artikel 3 Möglichkeiten vor, wie Sie Ihren Renten- oder Lebensversicherungsvertrag beenden können und welche Möglichkeit sich für Sie am meisten lohnt: 

Kündigung: Nur mit hohen Einbußen und nur zum Jahresende möglich 

Die Kündigung eines Vertrages ist rechtlich wohl das bekannteste und oftmals meist genutzte Verbraucherrecht, um einen laufenden Vertrag beenden zu können. Bei Lebensversicherungsverträgen gelten die allgemeinen Bedingungen des Versicherungsvertragsgesetzes, wodurch nach § 168 I VVG ein Vertragsverhältnis bei laufender Prämienzahlung jederzeit zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode gekündigt werden kann. Zwar gibt es einige bestimme Konstellationen bei denen eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen ist, in den meisten Fällen gilt jedoch eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat. Zu beachten ist, dass die Kündigung oftmals erst zum Ende eines Versicherungsjahres möglich ist. Somit müssen Sparer, die schnell aus Ihrem Vertrag heraus möchten, sich oftmals bis Jahresende gedulden bis die Kündigung wirksam wird. 

Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, erhalten Sie nur den sogenannten Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung ausbezahlt. Der Rückkaufswert ist jedoch deutlich niedriger als das was Sie insgesamt an Beiträgen in die Versicherung eingezahlt haben. Der Rückkaufswert wird nur anhand der Wertentwicklungen des Sparanteils der Beiträge berechnet. Denn nicht alle Zahlungen gehen direkt in den Kapitalaufbau. Vielmehr benötigt der Versicherer einen hohen Anteil der Beiträge zunächst für hohe Abschluss- und Provisionskosten, die er seinem Vertrieb zahlt. Außerdem finanzieren Ihre Einzahlungen die laufenden Verwaltungskosten des Versicherers und ein Teil wird ggf. zur Absicherung des Todesfallrisikos verwendet. Am Schluss bleibt somit oftmals nur ein enttäuschend geringer Sparanteil der für den Rückkaufswert entscheidend ist. 

Widerspruch einlegen lohnt sich und bringt deutlich mehr Geld als eine Kündigung 

Bevor Sie über eine Kündigung ihrer Renten – oder Lebensversicherung nachdenkt, sollten Sie über die Möglichkeit des Widerspruchs nachdenken und diese Möglichkeit durch die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing prüfen lassen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dem Versicherungsnehmer in vielen Fällen ein „ewiges Widerspruchsrecht” zusteht. Viele Versicherungen haben insbesondere in den Abschlussjahren von 1994 bis 2007 gravierende Fehler gemacht, Sie als Verbraucher über Ihr Widerspruchsrecht zu belehren. Ein Widerspruchsrecht berechtigt dazu, einem Vertrag bei Vertragsabschluss innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen und somit ohne Angaben von Gründen, das Vertragsverhältnis zu beenden, so als wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. 

Sollten Sie nicht oder falsch über Ihr Widerspruchsrecht informiert worden sein, beispielsweise durch eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, können Sie selbst nach vielen Jahre, selbst ausgelaufenen oder gekündigten Verträgen, dem Vertragsabschluss nachträglich widersprechen. Der Versicherer ist dann verpflichtet, sämtliche empfangenen Leistungen, ergo die eingezahlten Beträge, zurückzugewähren. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten darf der Versicherer dabei, anders als bei der Kündigung, nicht von der zurückzuzahlenden Summe abziehen. Außerdem muss der Versicherer noch eine Verzinsung für das eingezahlte Geld leisten, die bei bis zu 5 % p.a. liegt. 

Ein Widerspruch kann zudem, sofern rechtlich möglich, zu jederzeit eingelegt werden, sodass Sie nicht auf längere Fristen warten müssen, um zu Ihrem Recht zu kommen. 

Ratsam ist die Prüfung durch die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, die Ihre Widerspruchsmöglichkeiten kostenfrei und unverbindlich prüft und wenn nötig Ihre Rechte vor Gericht für Sie durchsetzt. 

Verkauf geht schnell, aber es wird Geld verloren 

Wer meist schnell zu seinem Geld kommen will, hat sicherlich auch über den Verkauf seiner Renten- oder Lebensversicherung an einen speziellen Aufkäufer nachgedacht. Einige Anbieter versprechen innerhalb von 18 Tagen eine Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages, was auf den ersten Blick attraktiv scheint. 

Doch auch hier gilt, ähnlich wie bei einer Kündigung, Sparer lassen sich bei einem Verkauf bares Geld entgehen. Oftmals liegt der Kaufpreis nur wenige Prozent über dem Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten würden. Außerdem ist der Markt für Aufkäufer mitunter recht unübersichtlich und es verstecken sich einige schwarze Schafe, daher ist auch aus diesem Grund Obacht geboten. 

Sollte die Möglichkeit eines Widerspruchs bei Ihrem Vertrag nicht möglich sein, dann ist der Verkauf Ihrer Renten- oder Lebensversicherung in vielen Fällen aber eine bessere Möglichkeit als eine Kündigung. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen, für Sie die beste Möglichkeit zu finden. 

Fazit: Der Widerspruch ist am lukrativsten 

Nach unserer Meinung lohnt sich eine Kündigung finanziell kaum. Verträge können nur zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, wodurch ein Versicherungsnehmer länger auf sein Geld zu warten hat. Hinzu kommen große finanzielle Abschläge für den Versicherungsnehmer, weil der Versicherer einen guten Teil der Beiträge für sich einbehält. 

Ein Widerspruch verspricht bis zu 30 % mehr Erträge als bei einer Kündigung oder bei Verkauf. Doch es ist zunächst zu prüfen, ob ein Recht zum Widerspruch besteht. Erst dann kann dem Vertrag wirksam widersprochen werden. Und stellt somit auch gegenüber dem Verkauf der Renten- oder Lebensversicherung die lukrativste Möglichkeit dar – auch wenn Sie eventuell etwas Zeit mitbringen müssen, falls die Versicherung sich weigert und ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Doch der Widerspruch lohnt sich wirtschaftlich für Sie und falls es notwendig wird, wäre ein Gerichtsverfahren auch ohne Kostenrisiko möglich. 

Unsere Kanzlei steht Ihnen für Ihre Möglichkeiten gerne beratend zur Verfügung. Ersteinschätzungen zu Ihren Renten- und Lebensversicherungen sind bei uns kostenfrei und unverbindlich. 



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