Solarworld-Insolvenz – Aktionäre sollen Mitspracherecht bekommen

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Nach der Insolvenz des ehemaligen Vorzeigesolarunternehmens Solarworld stehen viele Anleger vor der bangen Frage: Wie viel von meinem eingesetzten Kapital bekomme ich zurück? Oder ist eventuell sogar alles weg? „Sowohl die Anleihegläubiger als auch die Aktionäre sollten sich auf das anstehende Verfahren vorbereiten. Das heißt die Interessen bündeln“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Dabei sei allerdings zu beachten, dass die Interessen dieser beiden Gruppen durchaus unterschiedlich ausfallen können.

„Die aktuellen Anleihegläubiger (ISIN: DE000A1YDDX6; ISIN: DE000A1YCN14) werden durch die in den Anleihebedingungen benannten gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren vertreten. Die Aktionäre, die vor dem ersten Schuldenschnitt, der mit einem sogenannten Debt-to-equity-Swap endete, ebenfalls Anleihegläubiger waren, haben keinen entsprechenden Vertreter“, moniert Nieding. Es sei nicht einzusehen, dass die Anleger, die beim ersten Schuldenschnitt ihre Position als Fremdkapitalgeber aufgegeben hätten, um das Unternehmen als eine Art „Eigenkapitalgeber wider Willen“ zu retten, nun kein Mitspracherecht haben sollten, ist Nieding überzeugt. 

„Wir halten es für außerordentlich wichtig, dass die Aktionäre im Insolvenzverfahren ebenfalls mit am Tisch sitzen und im Gremium des Gläubigerausschusses durch einen Repräsentanten vertreten sind. Hierfür habe ich bereits meine Bereitschaft gegenüber dem Insolvenzgericht signalisiert“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der in prominenten Insolvenzfällen so bei der Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG oder der Gold-Zack AG die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter vertritt. 

In welche Richtung das Verfahren sich entwickeln wird, ist zurzeit noch unklar. „Ob es zu einer Abwicklungsinsolvenz oder zu einer Restrukturierung, möglicherweise mit einem Insolvenzplan, kommt, wird sich erst in den kommenden Wochen zeigen“, so der Anwalt und fordert: „Auch hierbei sollten in jedem Fall die Aktionäre von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.“

Ob und inwieweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche der Anleger gegen Prospektverantwortliche und Dritte in Betracht kämen, werde derzeit durch die Kanzlei Nieding+Barth geprüft. „Entsprechende Inanspruchnahmen sind fundiert zu prüfen und hierzu gehört es auch, die Erkenntnisse eines Insolvenzverwalters zu berücksichtigen“, erklärt Nieding.  

Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bietet betroffenen Anlegern eine Registrierung unter seiner E-Mail-Adresse, um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren.



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