Sonderkündigungsrecht für Sky Kunden aufgrund des Corona Virus

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Bald jährt sich der erste Corona-Lockdown samt seiner erheblichen Folgen. Neben Grenzschließungen, mussten zahlreiche Geschäfte, Restaurants und Fitnessstudios zeitweise „dicht“ machen. Daneben fielen viele Sportveranstaltungen, insbesondere auch im Profisport aus. Ebenfalls kamen viele der angekündigten „Filmhits“ für das Jahr 2020 nicht in die Kinos. Beispielhaft wären hier die Unterbrechung der Bundesliga Saison oder die Absage des Kinostarts des neuen James Bond Films zu nennen.

Amtsgericht München – Sky Kunden haben Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona Virus

Trotz dieser zahlreichen Ausfälle, mussten Sky Kunden den vollen Abo-Preis zahlen. Sky hatte seinen Kunden keinen „Rabatt“ gestattet. Mittlerweile hat das Amtsgericht München einem Sky-Kunden Recht gegeben: Seine außerordentliche Kündigung gegenüber Sky war rechtmäßig, denn durch die diversen Ausfälle von Sportübertragungen sei ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB begründet. Demnach konnte dem Kunden ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden.

Sonderkündigungsrecht für Sky-Kunden auch bei erneutem Ausfall von Sportveranstaltungen aufgrund des Corona Virus

Die Entscheidung des Amtsgericht München lässt sich auch auf einen erneuten „harten Lockdown“ übertragen. Sollte es also in den nächsten Monaten erneut zu Ausfällen von Sportveranstaltungen aufgrund des Corona Virus kommen, was wahrscheinlich ist, kann Sky-Kunden erneut ein Sonderkündigungsrecht zustehen.

Entscheidung zum Sonderkündigungsrecht für Sky-Kunden auch auf andere Sky-Angebote übertragbar

Aufgrund der Corona-Pandemie sind nicht nur Sportveranstaltungen ausgefallen. Insbesondere die Premieren großer Hollywood-Blockbuster, wie etwa James Bond, sind bis auf weiteres, teilweise sogar auf unbestimmte Zeit, verschoben. Weitere Verzögerungen sind nicht auszuschließen. Hinzutritt, dass die Filmemacher gezwungen waren, viele ihrer Filmdrehs, teilweise ebenfalls auf unbestimmte Zeit, auszusetzen. Entsprechend kann Sky, derzeit und auch in Zukunft, Kunden des „Cinema-Pakets“ nicht die volle vertraglich geschuldete Leistung erbringen, so dass in Anwendung der Rechtsprechung des Amtsgericht München Sky-Kunden des „Cinema-Pakets“ aktuell ein Sonderkündigungsrecht zustehen könnte.

Unsere Tipps zur Geltendmachung des-Sonderkündigungsrechts aufgrund des Corona Virus gegenüber Sky

  • Machen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht gegenüber Sky schriftlich geltend

Schreiben Sie Sky an und teilen Sie mit, dass Sie aufgrund des Wegfalls vieler „Sky-Angebote“, wie ausgefallener Sportveranstaltungen oder Kinofilme, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Beachten Sie, dass die Kündigung Sky auch nachweisbar zugestellt wird.

  • Melden Sie sich bei uns – kostenfreie tel. Ersteinschätzung zu Ihrem Sonderkündigungsrecht

Wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona Virus gegenüber Sky am sinnvollsten durchsetzen, können wir auch mit Ihnen i. R. einer kostenfreien tel. Ersteinschätzung erörtern. Wir haben bereits eine große Anzahl an enttäuschten Sky-Kunden vertreten und Sonderkündigungsrechte gegenüber Sky durchgesetzt. Daher wissen wir, wie wir Sie an Ihr Ziel bringen können und helfen Ihnen gerne, Ihr Sonderkündigungsrecht gegenüber Sky geltend zu machen.

  • Unterstützung der Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei

Senden Sie uns vorab per E-Mail Ihren gesamten Sky-Vertragsunterlagen sowie die bisherige Kommunikation mit Sky. Wir werden uns dann gleich bei Ihnen zurückmelden und die Sache für Sie „in die Hand nehmen“.

Ihr Rechtsanwalt Marek van Hattem und Ihre Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei



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