SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. – keine Ansprüche gegen Anleger

  • 1 Minuten Lesezeit

Viele – häufig falsch beratene – Zeichner der früheren SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG (jetzt: SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L.) erleben derzeit eine weitere Enttäuschung.

Die Gesellschaft fordert von vielen Anlegern der Anlagevarianten Clevere KOMBI und IMMORENTE Plus die Zahlung angeblich rückständiger Einlagen.

Soweit hier bekannt vertreten die von der Gesellschaft im Rahmen der gerichtlichen Geltendmachung regelmäßig angegangenen Gerichte in München mehrheitlich die Auffassung, dass die Gesellschaft diese Zahlungen zu Recht begehrt.

Unserer Kanzlei ist es gelungen, eine Verweisung eines solchen Prozesses an das Wohnsitzgericht eines verklagten Zeichners zu erreichen. Dies hat – bei einer Verweisung vor einer mündlichen Verhandlung – zum einen den Vorteil, dass der Zeichner für einen Verhandlungstermin nicht nach München fahren muss.

Im Übrigen beurteilen die Gerichte außerhalb Münchens die Sach- und Rechtslage scheinbar auch unbeeinflusst von der fast einheitlichen Rechtsprechung der Münchner Gerichte.

So hat das Landgericht Dresden mit einer Entscheidung vom 06.02.2020 sämtliche Zahlungsansprüche der SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. abgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass solche Zahlungsansprüche derzeit nicht bestünden.

Das Gericht meinte in dem Urteil zudem, dass bei dem Anlagemodel IMMORENTE Plus wegen der konkreten Gestaltung des Zeichnungsscheins nicht die von der Anlagegesellschaft behauptete Gesamteinlage geschuldet sei.

Es erweist sich also, dass es für den verklagten Zeichner durchaus lohnenswert ist, sich mit der Zuständigkeit der Münchner Gerichte zu beschäftigen, um in den Genuss anlegerfreundlicherer Rechtsprechung zu gelangen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Siegmund

Beiträge zum Thema