Sparkassen kündigen Prämiensparverträge – was können Sie tun?

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Die Sparkasse Mühlheim an der Ruhr kündigte im September des vergangenen Jahres bestehende Prämiensparverträge.

Die Sparkasse beruft sich dabei auf Nr. 26 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und behauptet einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund in dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld.

Ihr Vorgehen hält die Sparkasse Mühlheim dabei durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 14.05.19, Az. XI ZR 345/18) für legitimiert.

Da der Bundesgerichtshof eine Einzelfallentscheidung für den ihm vorgelegten Vertrag getroffen hat, lässt sich die Rechtsprechung aber nicht pauschal auf die Verträge Prämiensparen S-flexibel der Sparkasse Mühlheim an der Ruhr übertragen.

Die Sparkasse hat den Vertragskunden in vielen Verträgen ab dem 15. Jahr die höchste Prämienstufe von 50 % versprochen. Es wurden Laufzeiten bis max. 30 Jahren vereinbart. Mit Abschluss des Vertrages gingen die Anleger regelmäßig davon aus, dass ihnen die höchste Prämienstufe bis zum Ablauf des 30. Vertragsjahres zugutekommt, es sei denn, sie kündigen vorher aus eigener Motivation das Vertragsverhältnis. Anderenfalls wäre dieses Vertragskonzept auch nicht als eine langfristige Anlage, beispielsweise als Altersvorsorge, geeignet gewesen.

Es steht zu erwarten, dass die Sparkasse Mühlheim an der Ruhr die Prämiensparverträge S-flexibel Anfang Januar 2020 faktisch beenden wird, ohne die vereinbarte Prämie weiterzuzahlen.

Für eine Beratung und Vertretung gegenüber der Sparkasse Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel einer Fortzahlung der Prämie stehen wir gerne zur Verfügung.



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