SparUnion – Vorsicht

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Von der SparUnion, die auf Ihrer Webseite auch eine Adresse in Frankfurt am Main angibt, werden neben Anlagen in Aktien, Unternehmensanleihen und ETFs auch Fest- und Tagesgeldanlagen angeboten.

Warnung der BaFin vor SparUnion

Zur Homepage sparunion.com wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass der Betreiber unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen Anklegern in Deutschland anbietet und die BaFin entsprechende Ermittlungen führt.

Nach Angaben der BaFin hat der Betreiber auch keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Außerdem würde auch keine Rechtsform angegeben und auf die Handelsregisternummer eines völlig anderen Unternehmens verwiesen, so die BaFin.

Auf der Homepage wird ausgeführt, dass die SparUnion als unabhängiger Finanzdienstleister die wichtige Verantwortung für die Betreuung von Anlagevermögen für Investoren übernimmt und die Anlageberater die Finanzmarktentwicklungen überwachen und Anlagestrategien unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Investoren und zugleich der aktuellen Marktlage und möglicher zukünftiger Entwicklungen erarbeiten.

Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass die SparUnion Laufzeiten von sechs Monaten bis zu fünf Jahren anbietet und, falls man nach Angeboten mit längeren Laufzeiten sucht, das Expertenteam für eine Anlagestrategie die optimale Anlagemöglichkeit bieten würden und die SparUnion nur mit Banken aus dem EU-Raum, die Top-Bewertet sind, kooperieren würde.

Mangelnde Erlaubnis der BaFin für Tages- und Festgeldanlagen

Bei dem Angebot der SparUnion von Fest- und Tagesgeldanlagen handelt es sich unseres Erachtens um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG. Solche Anlagen dürfen in Deutschland aber nur offeriert werden, wenn die BaFin dafür eine Erlaubnis erteilt hat. Soweit bekannt, verfügt die SparUnion aber keine Genehmigung der BaFin.

Mangelnde Erlaubnis der BaFin für eine Anlageberatung und auch für das Angebot von Aktien 

Wer in Deutschland Aktien fremder Unternehmen anbietet, benötigt dafür auch eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit auf der Homepage damit geworben wird, dass die Anlageberater eine Anlagestrategie erarbeiten, ist auch für das Angebot einer Anlageberatung in Deutschland eine Genehmigung der BaFin erforderlich. Soweit bekannt, verfügt die SparUnion aber auch nicht über entsprechende Erlaubnisse der BaFin für einen Vertrieb von Aktien bzw. auch für eine Anlageberatung.

Möglichkeiten für Anleger der SparUnion

Anleger, die der SparUnion Kapital, insbesondere etwa für Tages- und Festgeldanlagen, zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, wenn sie Schwierigkeiten haben.

Für einen Anleger kann sich nach der Rechtsprechung sowohl gegen die anbietende Gesellschaft als auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen, wenn Tages- bzw. Festgeldanlagen ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden.

Auch wenn gegenüber einem Anleger eine Anlageberatung ohne Genehmigung der BaFin erbracht wird oder Aktien von fremden Unternehmen angeboten werden, kann sich für ein Anleger ein Schadenersatzanspruch ergeben.

Weiterhin sind auch andere Ansprüche möglich, z. B. auch dann, wenn Anleger auf fällige Tages- bzw. Festgeldanlagen keine Rückzahlungen erhalten sollten. Dann ist auch akuter Handlungsbedarf geboten.

Anleger von SparUnion, die ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 29.03.2023


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