Spezielle Vorsorgevollmacht für Unternehmer - warum das denn noch?

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Die Begrifflickleit "Vorsorge" klingt leider etwas welk und wenig zuwendungsfreundlich. Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben Sie natürlich bereits? Wenn nicht, empfehle ich Ihnen eine hierauf spezialisierte Kollegin aus unserem Hause. Alledrdings  sollte sich speziell jeder Unternehmer in seiner Veratwortung für sein Unternehmen und für seine Mitarbeiter mit dem Thema Vorsorge und Unternehmer beschäftigt haben. Denn: Was gilt für den Fall, dass ein Unternehmer z.B. aufgrund von eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, sein Unternehmen zu leiten und was soll insbesondere mit dem Unternehmen geschehen, wenn damit gerechnet werden muss, dass der Ausfall dauerhaft wird? Diese Aufgaben sollten keinem vom Amtsgericht bestellten Betreuuer überlassen werden! Statt dessen sollten die einzelnen meist leitenden Funktionen auf geeignete Personen übertragen werden. Dabei sind auch Haftungsfragen des Vertreters genauso zu berücksichtigen, wie die Weisungen des Unternehmers, wie mit dem Unternehmen selbst in dieser speziellen Krise zu verfahren ist. Gleiches gilt für Beteiligungen an einer GmbH. Auch hier sollten bereits im Gesellschaftsvertrag Regelungen getroffen werden, wer die Gesellschafterrechte des ausfallenden Gesellschafters wie wahrzunehmen hat. Die Unternehmervorsorgevollmacht ist daher neben der Patientenverfügung und der Frage nach einer "einfachen" Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges und auch spamndendes Feld, mit dem wir uns bereits ausgiebig beschäftigen konnten. Haben Sie bereits vorgesorgt? Gerne kommen Sie wegen einer ersten Aufrage unverbindlich auf mich zu: lampe@anwaltshaus.de

Foto(s): lampe@anwaltshaus.de


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