Vorsorgevollmacht

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Soll man den Statistiken glauben, haben gerade einmal 25 % der erwachsenen Bürger eine Vorsorgevollmacht. Richtig ist, dass keiner gerne daran denkt, durch eine Krankheit oder einen Unfall handlungsunfähig zu werden. Richtig ist aber auch, dass dies häufiger eintritt als man glaubt und so ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar. Denn wer hilft Ihnen, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Familienangehörige sind hierzu nicht automatisch befugt.

Was geschieht, wenn keine Vollmacht erteilt worden ist? Dann setzt das Amtsgericht einen Betreuer ein; dies geschieht in einem gerichtlichen Verfahren mit psychiatrischen und ärztlichen Gutachten. Auch wenn am Ende wahrscheinlich ein Familienangehöriger als Betreuer eingesetzt wird, so lassen sich Zeit und Geld für ein derartiges Verfahren sparen. Aber die Vollmacht ist aus einem viel erheblicheren Grund wichtig und das predige ich auch immer wieder im Zusammenhang mit der Patientenverfügung:

Bleiben Sie bis zuletzt selbst bestimmt!

Es geht um Ihre Wünsche und um Ihr Leben. Bestimmen Sie, was mit Ihnen geschehen soll und überlassen Sie das nicht einem Dritten. Das geht nur, wenn Sie in Zeiten, in denen Sie noch in der Lage sind frei zu schalten und zu walten, Ihre Angelegenheiten regeln.

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten zu kümmern und Ihre Wünsche umzusetzen. Sie ist nicht mit der Patientenverfügung zu verwechseln, die an den behandelnden Arzt gerichtet ist und festlegt, welche Behandlung Sie im Falle einer unheilbaren Erkrankung und in einer Situation, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können (Koma, Demenz), wünschen.

Wie erstellen Sie die Vollmacht?

Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt werden. Eine notarielle Fassung ist nur erforderlich, wenn Verfügungen über Grundstücke oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen möglich sein sollen. Bestimmen Sie eine Person, die Sie bevollmächtigen wollen. Seine Sie bei der Auswahl sorgfältig, denn Sie begeben sich vollends in fremde Hände. Sollten Sie mehrere Bevollmächtigte bestimmen wollen, legen Sie fest, ob diese einzeln oder gemeinsam verfügungsberechtigt sein sollen.

Was gehört in die Vollmacht?

  • Der Bevollmächtigte soll in medizinische Maßnahmen einwilligen, Ihre Wünsche aus der Patientenverfügung umsetzen, Einsicht in die Krankenakten nehmen können und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter) entscheiden können.
  • Der Bevollmächtigte kann über die Unterbringung in einem Pflegeheim entscheiden und alles im Zusammenhang mit einem Mietvertrag regeln, auch kündigen.
  • Wichtig ist auch die Vertretung vor Behörden und Versicherungen, insbesondere die Rentenversicherung
  • Legen Sie auch fest, in welchem Umfang eine Verfügung über Ihr Vermögen möglich sein soll. Darf er schenken? Und wenn ja, wie viel? Bankvollmachten sollten vorzugsweise auf Formularen der Bank erteilt werden, dass erspart Nachfragen.
  • Legen Sie weiter fest, ob Ihre Post entgegengenommen werden darf und ob Ihr Telefonanschluss gekündigt werden kann.
  • Erteilen Sie auch eine Vollmacht für Ihre digitale Welt (siehe hierzu meinen Rechtstipp vom 30.11.2017).
  • Legen Sie fest, ob eine gerichtliche Vertretung möglich sein soll, falls Sie verklagt werden
  • Und legen Sie fest, ob eine Untervollmacht erteilt werden darf, bzw. schließen Sie dieses explizit aus.

Sie sehen, die Vollmacht ist umfangreich und sehr dezidiert. Standardisierte Vorlagen werden Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen oft nicht gerecht und die Gefahr eines Fehlers, der ggf. zur Unwirksamkeit der Vollmacht führt ist gegeben.

Gerne stehe ich Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin.

Vorankündigung: Meine nächsten Beiträge werden u. a. die Themen „Die Patientenverfügung“, „Der Notfallordner“ und „Der überschuldete Nachlass“ behandeln.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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