Staatliche Unterstützungsleistungen für Familien

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Welche staatlichen Leistungen können einkommensschwache Familien oder Allein-erziehende beantragen und wo?


1. Während der Schwangerschaft

  • Mutterschaftsgeld

Für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes haben Frauen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Beantragung läuft über die Krankenkassen. 


2. Nach einer Entbindung

  • Elterngeld / Elterngeld Plus / Partnerschaftsbonus

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt. 

  • Kindergeld

Ab der Geburt steht jeder Familie bis zum 18. Lebensjahr (darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen) das staatliche Kindergeld zu. Beantragt wird dieses bei der zuständigen Familienkasse. 

  • Kinderzuschlag

Zusätzlich zum Kindergeld kann ein Antrag auf Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen bei der Familienkasse gestellt werden.

  • Landeserziehungsgeld

Mit dieser Leistung (über die Elterngeldstelle) werden Eltern unterstützt, die nach der Geburt auch im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes zu Hause bleiben und ihr Kind selber betreuen. 


3. Nach einer Trennung

  • Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Zuständig ist das Jugendamt. 


4. Jederzeit

  • Wohngeld

Geringverdiener können bei der Wohngeldbehörde Wohngeld beantragen (Zuschuss zur Miete oder den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums).

  • ALG II

Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, d.h. dessen Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und wer den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann einen Antrag auf ALG II beim zuständigen Jobcenter stellen. 

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann ein Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn die Eltern sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.


Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht




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