Stadtsparkasse München - Kunden berichten von Millionenschäden durch Eurex-Geschäfte!

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Bei der Kanzlei WinterWotsch in München melden sich immer mehr unzufriedene Kunden der Stadtsparkasse München. 

Die Kunden berichten von hohen Schäden, teils in Millionenhöhe, die sie im Zusammenhang mit Optionsgeschäften über die EUREX erlitten haben. 

Die Schäden sind etwa Mitte März 2020 entstanden als im Zuge der Corona-Pandemie die Börsen weltweit abgestürzt sind. 

Seitens der Stadtsparkasse München wurden die Kunden dann teilweise binnen kurzer Frist dazu aufgefordert, hohe Nachbesicherungen für die Optionsgeschäfte (sog. Margin Calls) zu stellen. Andernfalls wurden die Positionen glattgestellt. Eine genaue Aufschlüsselung der erforderlichen Nachbesicherungen haben die Kunden, die uns von den Vorgängen berichteten, nach ihren Angaben (noch) nicht erhalten. 

EUREX-Geschäfte sind risikoreich

Der Zugang zum Handelssystem der Eurex erfordert eine Börsenmitgliedschaft. Diese erhalten nur institutionelle Kunden. Privatanleger sind sie daher auf eine Bank oder einen Broker angewiesen, der ihnen Zugang zum Eurex-Handel gewährt.

Grundsätzlich eignet sich der Eurex-Handel nur für erfahrene Anleger, die mit dem erforderlichen Risiko-Management des Tradings bestens vertraut sind.

Der Handel setzt bei Privatanlegern die sog. Börsentermingeschäftsfähigkeit voraus. 

Ansprüche prüfen lassen

Die Kanzlei WinterWotsch wurde von ihren Mandanten mittlerweile mit der Prüfung und Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen die Stadtsparkasse München beauftragt. 

Soweit Mitarbeiter der Stadtsparkasse München Kunden etwa Optionsgeschäfte über die Eurex empfohlen haben, müssen nach der Rechtsprechung des BGH auch entsprechende Aufklärungspflichten beachtet werden. 

So muss eine „beratende Bank dem Kunden in verständlicher und nicht verharmlosender Weise insbesondere klar vor Augen führen, dass das für ihn nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein „theoretisches“ ist, sondern (…) real und ruinös sein kann.“ (BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10). 

Die Aufklärung, die in ihrer Intensität von den Umständen des Einzelfalls abhängt, muss auch bei einem so hoch komplexen Produkt, wie es die Optionsgeschäfte nach Ansicht der Kanzlei WinterWotsch sind, gewährleisten, dass der Kunde im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank. Nur dann ist dem Kunden eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber möglich ist, ob er das ihm angebotene Geschäft annehmen will (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10). 

Die Beantwortung der Frage, ob eine Beratung durch die Stadtsparkasse München stattgefunden hat und ob diese den hohen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung gerecht geworden ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Mandanten haben uns hierzu auch berichtet, dass die Geschäfte oft auch nur telefonisch abgewickelt wurden und keine entsprechenden Informationen erteilt worden seien. 

Nach ersten Erkenntnissen und der Auswertung von uns vorliegenden Unterlagen könnten Verstöße der Stadtsparkasse München, die zu einem Schadensersatzanspruch führen, vorliegen. 

Stadtsparkasse München widerspricht und versucht Berichterstattung zu unterbinden

Die Stadtsparkasse München hat gegenüber der Kanzlei WinterWotsch durch ihre Anwälte behaupten lassen, dass die Stadtsparkasse nie Kunden Empfehlungen zu Call- oder Put-Optionen über die Eurex gegeben zu haben, sondern ausschließlich als Kommissionärin im Auftrag der Kunden gehandelt zu haben. 

Dies widerspricht allerdings den Schilderungen, die wir von Kunden der Stadtsparkasse erhalten haben. 

Im Zweifel müssen Gerichte im Einzelfall darüber entscheiden, ob eine Empfehlung seitens der Stadtsparkasse abgeben wurde oder nicht. 

Äußerst ungewöhnlich ist allerdings, dass die Stadtsparkasse München nicht nur der Darstellung widerspricht, sondern über ihre Anwälte versucht die Berichterstattung von Kanzleien über die Sachverhalte nahezu gänzlich durch Abmahnungen zu unterbinden. Hat die Stadtsparkasse München hier etwas zu verbergen? 

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Die Fachanwältinnen der Kanzlei WinterWotsch vertreten seit vielen Jahren erfolgreich geschädigte Anleger im Bank- und Kapitalmarkt!

Gerade bei im Bereich der Beraterhaftung muss jeder Fall auf seine Besonderheiten hin geprüft werden. 

Wir bieten Ihnen daher maßgeschneiderte und individuelle Beratung für den Einzelfall, statt Rechtsberatung „von der Stange“ an. 

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