Steigende Inflation – Erhöhung und Anpassung der Betriebsrente?

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1. Ausgangslage

Erstmals seit Jahren ist 2021 die Inflationsrate wieder nennenswert gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in einer ersten Schätzung mitteilte, stiegen die Verbraucherpreise 2021 im Schnitt um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, selbst im Jahr 2020 lag der Anstieg noch bei nur 0,5 Prozent. Nach fachkundiger Meinung wird ein derartiger Anstieg der Teuerung noch einige Jahre anhalten, auch im Jahr 2022 sei mit einer Steigerung von rund 3 Prozent zu rechnen. 

2. Auswirkungen

Für den Verbraucher, also auch den Betriebsrentner, bedeutet dies, dass er für jeden Euro, den er ausgibt, weniger bekommt als noch im Jahr zuvor. Damit bleibt ihm weniger Kaufkraft, obwohl die Preise steigen. Damit stellt sich jetzt aber wieder vermehrt die Frage, ob es nicht Möglichkeiten gibt, auch eine Erhöhung der Betriebsrente zu erhalten, um diesen Kaufkraftverlust auszugleichen.

3. Ausgleichsmöglichkeiten

a. Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzlichen Renten werden nach einem bestimmten System angepasst, um einen gewissen Ausgleich des Kaufkraftverlustes zu erzielen.

b. Betriebsrenten

Einen derartigen Mechanismus gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung nicht. Die Einzelheiten, wie eine Erhöhung zu erfolgen hat bzw. wann diese unterbleiben kann, habe ich im Einzelnen in meinem Artikel Recht des Arbeitnehmers auf Anpassung bzw. Erhöhung seiner Betriebsrente dargestellt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Betriebsrentner grundsätzlich aktiv um seine Rentenerhöhung kümmern muss, indem er diese beim ehemaligen Arbeitgeber einfordert. Viele Betriebsrentner sind hierbei zurückhaltend, da sie entweder nicht gegen den ehemaligen Arbeitgeber vorgehen wollen oder den Aufwand scheuen.

Aus wirtschaftlicher Sicht kann aber gerade aktuell nur empfohlen werden, die Anpassungsprüfungspflicht beim ehemaligen Arbeitgeber einzufordern, da über die Jahre schnell Beträge in Höhe von vielen tausend Euro zusammenkommen können, auch wenn eine Erhöhung um wenige Prozent zunächst nach einem geringen Betrag aussieht. Da sich eine Rentenerhöhung aber in jedem folgenden Monat auswirkt, wird des oft unterschätzt.

4. Beispielsfall

Exemplarisch möchte ich die Auswirkungen einer Rentenerhöhung an folgendem Fall verdeutlichen:

Ein Betriebsrentner hat Anspruch auf eine monatliche Rente in Höhe von € 270,00. Weiterhin hat er Anspruch auf eine Rentenerhöhung von 1 % jährlich. Auf den ersten Blick würde man meinen, dass diese Rentenerhöhung ja nur eine geringe Auswirkung haben wird. Doch dies ist weit gefehlt – tatsächlich ergibt sich aus der Erhöhung über 20 Jahre ein Betrag von rund € 7.000,00, auf den der Betriebsrentner verzichten würde. Wäre die Rente noch um einen höheren Prozentsatz zu erhöhen, zum Beispiel in Höhe des Anstieges des Verbraucherpreisindexes, würden sich noch weit höhere Beträge ergeben.

5. Fazit

Anpassung der Betriebsrente ist eine Holschuld! Somit sollt jeder Betriebsrentner überlegen, ob er eine Anpassungsprüfung beim ehemaligen Arbeitgeber geltend macht oder nicht. Wirtschaftlich kann dies in vielen Fällen sinnvoll sein.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Erhöhung ihrer Betriebsrente - außergerichtlich und im Klageweg.

Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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