Steuerberaterhaftung - Die Haftung des Steuerberaters bei festgestellter Steuerhinterziehung bei dem Mandanten.

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1. Welchen Umfang hat ein steuerrechtliches Dauermandat bei einem Steuerberater und welche Pflichten entstehen hieraus für den Steuerberater?

Die Verpflichtungen und Obliegenheiten eines Steuerberaters richten sich in erster Linie nach der Art und dem Umfang des steuerlichen Mandats. Es ist jedoch seine Pflicht, sich mit allen steuerrechtlichen Aspekten zu befassen, die für die erfolgreiche Erfüllung des Mandats von Bedeutung sind. Innerhalb der Grenzen des Dauermandats ist er daher auch dafür verantwortlich, dass der Auftraggeber/Mandant über alle steuerrechtlichen Fragen informiert wird, die im Zuge der Bearbeitung auftreten können, ohne dass der Mandant explizit danach fragt.

Hieraus resultiert u. a. die Verpflichtung, auf “günstigere” steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen und insbesondere auch rechtswidrige steuerliche Behandlungen - welche eine Steuerhinterziehung begründen könnten - zu besprechen und zu vermeiden (vgl. u. a. OLG Koblenz im Urteil vom 15.04.2014 - Az. 3 U 633/13).


2. Haftet der Steuerberater, wenn beim Mandanten durch eine Steuerprüfung / Betriebsprüfung eine Steuerhinterziehung festgestellt wird?

Sollte ein Mandant für den Zeitraum, in welchem ein steuerliches Dauermandat bestanden hat, wegen Steuerhinterziehung mit einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt werden, resultiert hieraus prinzipiell eine Haftung des Steuerberaters auf Schadensersatz.

Die Haftung begründet sich über den Dauermandatsvertrag in Verbindung mit einer Pflichtverletzung gemäß § 280 BGB wegen unterlassener "Vermeidung" (oder sogar wegen Mitwirkens des Steuerberaters) bzgl. des steuerhinterziehenden Sachverhalts (zum Nacheil des Mandanten). 

Verstoßen bestimmte Handhabung und Handlungen des Mandanten gegen steuerliche Rechtsvorschriften, so muss der Steuerberater den Mandanten hierauf hinweisen. Dies gilt selbst bei "steuerrechtlichen Kenntnissen" des Mandanten (u. a. BGH vom 15.04.2010 - Az. IX ZR 189/99).

Kurz:

Der Steuerberater ist im Rahmen eines bzw. während eines Mandats verantwortlich dafür, dass weder wirtschaftliche noch strafrechtliche Nachteile durch eine falsche steuerrechtliche Einschätzung entstehen. Ansonsten haftet der Steuerberater persönlich hierfür.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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