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Steuerrecht – Förderung von Kleinunternehmen

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Das Parlament der Republik Serbien hat am 29. Dezember 2015 eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet, um bestimmte steuerrechtliche Lösungen zu verbessern und zwar:

  • Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Gesetz zur Besteuerung der Verwendung, des Haltens und des Tragens von Waren
  • Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Gesetz zum Steuerverfahren und Steuerverwaltung
  • Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Kapitalmarktgesetz
  • Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Gesetz zur Unternehmensgewinnsteuer
  • Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Einkommensteuergesetz
  • Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Gesetz zur sozialen Pflichtversicherungsbeiträgen
  • Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Gesetz über die staatlichen Verwaltungsgebühren

Einige der wesentlichsten Änderungen betreffen die Förderung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Förderung von Beschäftigung. Kleine Unternehmen und Unternehmer sind nun durch Steuerrückerstattung angespornt, neue Mitarbeiter zu beschäftigen. Das heißt, dass jedes Klein- und Mikrounternehmen und jeder Unternehmer eine 75 %-ige Steuerrückerstattung für Gehälter der neu eingestellten Mitarbeiter für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 erhaltenwird , vorausgesetzt, sie stellen mindestens zwei neue Arbeitnehmer an. Mittelgroße und Großunternehmen behalten ihr Recht auf Steuerrückerstattung in Höhe von 65 % für 1 bis 9 neue Arbeitnehmer, 70 % für 10 bis 99 neue Arbeitnehmer und 75 % für 100 und mehr neue Arbeitnehmer (Einkommensteuergesetz).

Die neu geänderten Steuerverfahren und Steuerverwaltungsgesetz (nachfolgend: „SvSvg”) ermöglicht jetzt die etwas mildere Bestrafung der Nichtzahlung von Steuern für Privatpersonen und Unternehmen. Privatpersonen haben nun eine Mindeststrafe von 5.000 RSD statt bisher 50.000 RSD zu erwarten, und die Mindeststrafe für Unternehmen liegt jetzt bei 100.000 RSD. Früher waren das 150.000 RSD.

Weiterhin können Schulden aus Sozialversicherungsbeiträgen (d. h. Nichtzahlung der Pflichtbeiträge) nicht mehr verjähren. Die Ordnung der Vollstreckung der Steuerschuldenzahlung wurde durch die Änderungen der SvSvg umgekehrt und ist nun wie folgt: (i) Hauptschuld, (ii) die dazugehörenden Zinsen, (iii) Kosten der Vollstreckung.

Übereinstimmend mit dem Plan des Gesetzgebers, den Anstieg der Beschäftigung und die Entwicklung von kleineren Unternehmen zu fördern, schreibt nun das Gesetz über die Pflichtsozialversicherungsbeiträge Bestimmungen vor, die jene des Einkommensteuergesetzes unterstützen. Jedes Klein- und Mikrounternehmen sowie jeder Unternehmer wird eine Rückerstattung i.H.v. 75 % für die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge für neue Mitarbeiter erhalten – und zwar für den Zeitraum ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017, wenn sie mindestens zwei neue Mitarbeiter einstellen sollten.

Mittelgroße und Großunternehmen behalten ihr Recht auf Rückerstattung der Beiträge in Höhe von 65 % für 1 bis 9 neue Mitarbeiter, 70 % für 10 bis 99 neue Mitarbeiter und 75 % für 100 und mehr neue Mitarbeiter.

Rechtsanwalt Damir Petrović

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