Stiftungsrecht - selbständige und unselbstständige Stiftungen

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Die Seminarveranstaltung der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung am 20.07.2012 war ein voller Erfolg. Unter der Leitung von Stiftungsexperte Oliver Oven, Steuerberater, wurden im Teilnehmerkreis die Fragen rund um den Stiftungen diskutiert. Insbesondere lag das Interesse bei den Themen Gründung, Leitung, Überwachung und Abwicklung von selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen. Die Zusammenhänge wurden  erläutert  und es entwickelte sich eine offene Diskussion und ein lebhaftes Frage- und Antwortspiel.

In Zeiten turbulenter Finanzmärkte und unsicherer Zukunftsaussichten sind solide und zuverlässige Anlageformen gefragter denn je. Die BWF-Stiftung stellt an sich höchste Ansprüche, so auch bei den Themen Sicherheit der Anlage und der Qualitätssicherung für die Verbraucher und den Anlegerschutz. Hierzu informierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und erläuterte die Aktivitäten der Gruppen in Bezug auf die Verhinderung von Geldwäsche nach dem Geldwäscherecht. Die Bundesregierung  hat im Dezember 2011 das Geldwäschegesetz (GwG) umfassend überarbeitet und diverse Neuerungen eingearbeitet. Einführend wurde festgestellt, dass unter den Teilnehmern inzwischen bekannt ist, dass die Fragen der Geldwäsche nicht nur Banken und Versicherungen treffen, sondern auch Händler - wie solche im Bereich Edelmetalle. Dazu heißt es in § 9 Abs. 4 GwG:

„Hochwertige Güter im Sinne von Satz 3 sind Gegenstände, die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder auf Grund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen. Hierzu zählen in der Regel Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, Edelsteine, Schmuck und Uhren, Kunstgegenstände und Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorboote sowie Luftfahrzeuge." "Es handelt sich somit um keine Kann-Vorschrift, sondern um eine Soll-Vorschrift. Dies bedeutet, dass in der Regel ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden muss", erklärte Dr. Schulte und stand für weitere Fragen zum Verbraucher- und Anlegerschutz  mit großer fachlicher Kompetenz allen Teilnehmern  beratend zur Seite.

Diese Seminarveranstaltung der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung war von Seiten der Teilnehmer sehr informativ und viele Fragen konnten konkret beantwortet und nun umgesetzt werden.

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.



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