Strafbarkeit des Refunding, Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs

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Das Refunding oder der Rückerstattungsbetrug wird seit Jahren betrieben und ist mit der Zerschlagung der German Refund Crew im Frühjahr 2021 in die deutsche Presse geraten. Die Presseberichterstattung ist in diesem Bereich vielfältig.

Zwischenzeitlich sind weitere große Refunder durch die Ermittlungsbehörden identifiziert und teilweise festgenommen worden. Die Sonderstaatsanwaltschaften (ZAC-Zentrale Ansprechstelle Cybercrime) durch das gesamte Bundesgebiet ermitteln in diesem Zusammenhang und decken weitere Straftaten im erheblichen Umfang auf. 

Den Refundern wird in einer Vielzahl von Fällen Computerbetrug vorgeworfen, aber auch die Kunden kommen nunmehr ins Visier der Ermittlungen. 

Das System hinter dem Befund ist denkbar einfach und besteht darin, dass der Kunde eines Onlineshops eine bestimmte Ware bestellt und sich anschließend an den Refunder wendet, welcher mit dem Online-Shop kommuniziert. In dieser Kommunikation wird in unterschiedlicher Weise mitgeteilt, dass die Ware nicht angekommen oder defekt, teilweise auch mit anderen Gründen versehen, nicht dem Kundenwunsch entsprechen würde. Es wird dann eine Rücksendung der Ware gegen eine Erstattung des Kaufpreises bei dem Shop erbeten. In den meisten Fällen erfolgt eine direkte Kommunikation des Refunders mit den Supports des Händlers. Eine Rücksendung erfolgt nicht oder nur als Fake über einen sog. Boxer. In diesen Fällen werden regelmäßig manipulierte Retourensendungen versandt. 

Der Kunde bezahlt nach dem Refund dem Refunder einen zuvor bestimmen Prozentsatz, aber behält die Ware und bekommt die Rückerstattung ggfs. auch eine erneute Lieferung der Ware. 

Dieses ist unproblematisch als einen (Computer)-Betrug zum Nachteil der jeweiligen Onlinehändler anzusehen und wird durch die Staatsanwaltschaft im gesamten Bundesgebiet verfolgt. 

Die Anbahnung solcher Geschäfte erfolgt über Telegram-Gruppen oder in sog. Underground-Economy-Foren, wie nulled.to oder cracked.to, aber auch anderen EU-Foren.

Durch die großen Verfahren gegen die Refunder werden nun auch die „Kunden“ der Refunder mit entsprechenden Ermittlungsverfahren überzogen. 

Aus den sichergestellten Daten lassen sich teilweise unproblematisch Verbindungen zu den Bestellern aufbauen bzw. herstellen. Wenn diese Daten gegen Sie ausreichen, um Sie zu identifizieren, dann werden Sie sich einem eigenen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. 

Der Computerbetrug gemäß § 263a StGB ist mit einer Strafandrohung von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren belegt. In einem solchen Verfahren kommt es maßgeblich auf die Höhe des Schadens und damit auf die Höhe des Befunds an. Moralisch rückt der Beschuldigte leicht in den Bereich der Refunder und muss zumindest mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Zu beachten ist, dass die Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis aufgenommen werden. Sie gelten damit als vorbestraft. 

Hier ist sicherlich eine gute und kenntnisreiche Verteidigung gefragt. 

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung wegen Computerbetrugs im Zusammenhang mit einem Refunding erhalten haben, so wenden Sie sich an einen geeigneten Strafverteidiger oder unmittelbar an uns. Wir sind für unsere Mandanten bundesweit tätig und in mehreren großen Verfahren aus diesem Bereich vertreten. Wir können daher auf die entsprechende Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen und beraten Sie gerne.

Von eigenen Versuchen der Verteidigung raten wir dringend ab, da Sie als Beschuldigter einen erhebliches Informationsdefizit gegenüber den Ermittlungsbehörden haben. Lassen Sie uns zunächst den konkreten Tatvorwurf mit Ihnen prüfen, um dann im zweiten Schritt eine Verteidigererklärung zur Ermittlungsakte zu reichen. Sie sind nicht gezwungen den Beamten Rede und Antwort zu stehen. Schweigen Sie zunächst und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. 

Sie erreichen uns unter 0201/310 460 0 oder direkt per Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de.

Wir bearbeiten jeden Fall unmittelbar und informieren Sie über die anfallenden Kosten der Verteidigung. Bei einer Anfrage erhalten Sie von uns eine sofortige Rückmeldung.


Foto(s): mail@rechtsanwalt-scharrmann.de

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