Strafverfahren aufgrund der Nutzung von Encrochat oder Sky ECC- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Encrochat und Sky ECC sind seit 2021 Begriffe, die in vielen Großverfahren eine Rolle spielen. Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden wurden diese sogenannten Krypto- Handys nur von Kriminellen benutzt. 

Der von der Firma EncroChat in Roubaix in Frankreich betriebene Server wurde im Frühjahr 2020 von Sicherheitsexperten gehackt. Unklar ist, ob der französische Geheimdienst schon in dessen Entwicklung involviert war oder erst später eine Trojahnersoftware installierte. Fest steht, dass der Server im Juni 2020 abgestellt wurde und seitdem allein in Deutschland über 1000 Haftbefehle aufgrund der aus den abgehörten Nachrichten gewonnenen Erkenntnisse vollstreckt wurden. Bisher wurde von allen Oberlandesgerichten eine Verwertbarkeit dieser Nachrichten bejaht und erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigen dies. Unklar ist aber bisher die Ansicht des EUGH. Am 10.10.2022 gab es in Frankreich eine höchstrichterliche Entscheidung, welche die Verwertung in Frage stellt. In fast allen anderen europäischen Ländern wird dagegen, mit unterschiedlichen Begründungen, eine Verwertung bejaht.

Die 25. große Strafkammer des LG Berlin hatte im Juli 2021 entschieden, dass die Überwachung ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das Telekommunikationsgrundrecht aus Art. 10 Grundgesetz (GG) und in das sogenannte IT-Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG darstelle (Beschl. v. 01.07.2021, 525 KLs 10/21). Doch die Entscheidung währte nicht lang. Das Kammergericht hob diese auf (Beschl. v. 30.08.2021, Az. 2Ws 79/21, 2 Ws 93/21). Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht ebenfalls die Verwertbarkeit der gehackten Daten, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht (Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21).

Allerdings hat die 25. Strafkammer des Landgerichts Berlin einen Vorlagebeschluss zum EuGH erhoben und das zugrundeliegende Strafverfahren ausgesetzt. In der Begründung für die Vorlage, lässt die 25. große Strafkammer keine Zweifel daran, dass sie die Überwachung und Beweisverwertung für rechtswidrig hält. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus.

Auch die 24 Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder hat einer Verwertung der Erkenntnisse aus den Telefonüberwachungen widersprochen (24 Qs 80/2). 

Noch unklarer ist die Lage zu Abhörerkenntnissen aus dem verschlüsselten Kommunikationsdienst SKY ECC. Informationen darüber, wie die Ermittlungsbehörden in dieses Netzwerk eindrangen, liegen bisher nicht vor. Nach unbestätigten Berichten sollen aber in den USA bereits kompromittierte Geräte durch die Strafverfolgungsbehörden DEA an Betroffene verkauft worden sein.

Daher gibt es bei diesem Anbieter viel mehr Verteidigungsansätze als bei dem "Vorläufer" Encrochat. Aber auch bei diesem können durch eine geschickte Verteidigung die angeblich sicheren Ermittlungsergebnisse in Frage gestellt werden.  

Aber dieses sind Fragen des jeweiligen konkreten Einzelfalls und eine verallgemeinernde Antwort kann im Rahmen eines Rechtstips nicht gegeben werden.

Auf jeden Fall ist die frühe Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers sinnvoll und notwendig. Werden doch gleich zu Beginn des Verfahrens schon die entscheidenden Weichen für die weitere Verfahrensentwicklung gestellt.

Welche Strategie konkret gewählt wird, ist dabei aber immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen großen Strafverfahren und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder erhebliche Verkürzung der drohenden Strafen erreicht. 

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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