Strafverfahren: Vorladung wegen Bestellung eines Schlagrings im Internet bei Wish & Co.

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Strafanzeige wegen Internetbestellung eines Schlagrings – Post vom Zoll oder der Polizei?

Wer kennt es nicht, man schaut sich auf Shopping-Apps wie etwa Wish im Internet nach Produkten um und bekommt dort dies und jenes angezeigt, was in der Freizeit Spaß machen könnte oder was man vielleicht immer schon einmal besitzen wollte. Manch einer möchte sich vielleicht einen Schlagring in die Vitrine legen, weil er ihn dekorativ findet, oder den Schlagring einfach zur Selbstverteidigung besitzen.

Auch Schlagringe sind bei Wish im Angebot

Bei solchen aus dem Ausland betriebenen Märkten sind dann mitunter auch Produkte im Angebot, die in Deutschland weder verkauft noch besessen werden dürfen. Eines dieser Produkte sind etwa Schlagringe. Den Händler in China stört das zunächst wenig, da ihm keine Strafverfolgung in China drohen wird und er durch den Verkauf der Schlagringe sein Geld verdienen wird.

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Der Erwerb eines Schlagringes ist eine Straftat

Anders sieht es für den Endverbraucher in Deutschland aus. Dieser hat sich vermutlich über die Erlaubtheit eines Schlagringes zwar keine Gedanken gemacht, allerdings schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Die Bestellung eines Schlagringes stellt eine Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG dar. Der Schlagring ist eine illegale Waffe.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Rechtsblog: Schlagringe und das Waffengesetz

Die Bestellung des Schlagrings fliegt oft am Zoll auf

Oftmals werden Warensendung aus dem Ausland, insbesondere aus China oder anderen asiatischen Ländern, beim Zoll genau unter die Lupe genommen. So kommt es nicht selten vor, dass der versuchte Erwerb des Schlagrings, also einer illegalen Waffe, beim Zoll auffliegt. In der Folge wird dann in der Regel gegen den Besteller ein Strafverfahren eingeleitet.

Wie erfahre ich von dem Strafverfahren?

In der Regel erhalten Sie eine Vorladung zu einem Vernehmungstermin bei der Polizei oder einen schriftlichen Anhörungsbogen zu dem Vorwurf des Erwerbs einer illegalen Waffe. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Hausdurchsuchung kommen. Wenn der Polizei Ihre Nummer bekannt ist, kann es auch sein, dass Sie einen Anruf erhalten.

Was droht mir bei einer Verurteilung wegen der Bestellung oder des Besitzes eines Schlagrings?

Das Gesetz sieht hier nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Es droht also eine strafrechtliche Verurteilung. Ferner kann sich gerade bei Jagdscheininhabern oder anderen Legalwaffenbesitzern (kleiner Waffenschein, Sportschütze mit Waffenbesitzkarte (WBK)) eine Unzuverlässigkeit ergeben, so dass ein Widerruf der Erlaubnis möglich ist.

Was nun? Werde ich verurteilt? Nein, nicht unbedingt!

Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich die Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung in vielen Fällen noch abwenden. Ein Verteidiger kann hier zunächst sämtliche Vernehmungstermine absagen und wird Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Hier kann man dann sehen, ob wirklich ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Es ist nämlich zunächst zu prüfen, was die Ermittlungsbehörden wirklich an Beweisen haben. Nur die abgefangene Bestellung oder etwa auch die dazugehörigen Finanztransaktionen? Bei einer durchwachsenen Beweislage kann ein erfahrener Strafverteidiger das Verfahren zur Einstellung bringen, ohne dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe für den Mandanten überbleibt.

Schlagring bestellt? Ich helfe bundesweit

Sollten Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass ein von Ihnen bestellter Schlagring beim Zoll abgefangen worden ist oder haben Sie Post vom Zoll der der Polizei erhalten, dann sollten Sie nicht den Kopf verlieren und vorschnell eine Aussage tätigen. Diese können Sie nämlich in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Beauftragen Sie stattdessen lieber einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt und Ihnen damit Nerven und eine Menge Ärger ersparen kann. Aufgrund moderner Kommunikationskanäle wie Internet, Telefon, WhatsApp etc. kann eine solche Betreuung auch ohne Einbußen in der Effektivität der Verteidigung bundesweit erfolgen.

Foto(s): urheberrechtsfrei

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