Strafverteidigung: was darf ich von der Revision erwarten?

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Viele Laien haben zu hohe Erwartungen an ein strafrechtliches Revisionsverfahren. 

Beginnt eine Strafsache am Amtsgericht, hat der Angeklagte noch eine komplette neue Tatsacheninstanz in der Berufung. Tatsacheninstanz bedeutet, dass erneut die Beweismittel bewertet, Zeugen vernommen werden und Beweisanträge gestellt werden können. Scheitert die Berufung, kann man noch in Revision zum Oberlandesgericht oder in Bayern zum Bayerischen Obersten Landesgericht gehen. 

Ist die Strafsache allerdings "größer", beginnt sie von vorneherein an einer Strafkammer des Landgerichts und es gibt als Rechtsmittel nur noch die Revision zum Bundesgerichtshof, und damit keine weitere Tatsacheninstanz.

Dies müssen Sie zum Thema Revision wissen:

  • Revision ist eine (i) verfahrensrechtliche und (ii) materiell-rechtliche "Endkontrolle" - um mit Prof. Dr. Thomas Fischer auf einer Fortbildung zu sprechen - vergleichbar mit der Endkontrolle eines Serienstücks durch die Qualitätskontrolleure mit weißen Handschuhen;
  • Verfahrensfehler sind handwerkliche Fehler des Gerichts "auf dem Weg" zum Urteil und müssen mit relativ umfangreichem Sachvortrag in recht komplizierter Form gerügt werden;
  • Rechtsfehler sind Fehler des erkennenden Gerichts bei der Anwendung des Rechts auf den von ihm zugrunde gelegten Sachverhalt (der im Urteil "Tatbestand" heißt), hierfür reicht grs. die allgemein erhobene Sachrüge;
  • Die Revisionsbegründung muss von einem Verteidiger unterschrieben sein;
  • Eine Argumentation gegen den Tatbestand im Urteil ist grs. nicht möglich; selbst erfahrene Instanzverteidiger haben das Problem, sich von ihrer Wahrnehmung der Instanz zu trennen und strikt mit dem Urteil zu argumentieren.
  • Im Aktengeheft des Berichterstatters, der zunächst mal überzeugt werden muss, liegen nur das Urteil, das Hauptverhandlungsprotokoll, die Revisionsbegründung des Revisionsführers und die Stellungnahme des (Teams des) Generalbundes- bzw. Generalstaatsanwalts.
  • Die Erfolgsquote der Revisionen im Deutschland liegt derzeit zwischen 3 und 8 Prozent.

Sie sehen schon - Sie sollten Ihr Heil in der Tatsacheninstanz suchen! Der gute Verteidiger versucht en passant in der Instanz Revisionsgründe zu setzen, z.B. durch Beweisanträge und Widersprüche. Suchen Sie einen Verteidiger für die Revision? Sprechen Sie mich an!

Foto(s): LIEB

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