Streik bei Air Berlin rechtswidrig

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Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Streik, der sich gegen Maßnahmen, die das Unternehmen für die Zukunft plant, richtet, als rechtswidrig anzusehen ist.

Im zugrunde liegenden Fall plante die Vereinigung Cockpit e.V. einen Streik gegen die Fluglinie Air Berlin. Ziel der Piloten waren bessere Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Auf Antrag von Air Berlin wurde schließlich eine einstweilige Verfügung durch das Gericht gegen die Vereinigung Cockpit e.V. ausgesprochen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Vereinigung ein rechtswidriges Streikziel verfolgt. Die Piloten versuchten eine Verstärkung der Flugbesatzung bei Langstreckenflügen zu erreichen. Da Air Berlin jedoch derzeit keine solchen Langstreckenflüge anbietet, fehlt es nach Meinung des Gerichts an dem tariflichen Regelungsbedarf.

Folglich führt die Rechtswidrigkeit dieses einen Ziels zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks.

(Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.2010 - 9 Ga 223/10)


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