Streitigkeiten wegen der Versagung des Baukindergeldes durch die KfW

  • 1 Minuten Lesezeit

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung des Baukindergeldes durch die KfW sind nicht vor dem Verwaltungsgericht, sondern vor dem Zivilgericht zu führen.

Die Zahlung des Baukindergeldes erfolgt gemäß § 2 Abs. 4 AGB der KfW im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Aus diesem Grund ist nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Beschluss vom 22.6.2020, Az. M 12 K 20.817) für Streitigkeiten im Hinblick auf die Gewährung von Baukindergeld der Zivilrechtsweg eröffnet (so auch das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 18.2.2020, Az. 7 A 3078 / 19). Die Auffassung, es sei der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, ist danach falsch.

Die Prüfung und Gewährung der Förderung auf Baukindergeld durch die KfW erfolgt auf der Grundlage des Merkblatts der KfW sowie aufgrund ihrer AGBs.

Das Merkblatt für die Beantragung von Baukindergeld enthält alle Produktbedingungen. Es ist zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KfW Vertragsbestandteil zwischen der KfW und dem Zuschussempfänger (BT Drucksache 19/5479).

Streitigkeiten wegen einer Versagung des Baukindergelds durch die KfW sind vor den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) zu führen. Insbesondere das unvollständige Hochladen von Unterlagen auf der Webseite der KfW führt dazu, dass die KfW Anträge auf Zahlung von Baukindergeld zurückweist, wenn die Unterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist nachgereicht werden. 

Betroffene berate ich gerne über die weiteren Möglichkeiten und führe gegebenenfalls ein Klageverfahren wegen der Versagung des Baukindergeldes.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Beiträge zum Thema