Studienförderverträge: Teure Alternative zum Studentenkredit

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Ein Studium ist teuer, insbesondere auf einer privaten Universität. Studienanfänger werden nicht selten mit Studienförderverträgen geködert. Die Studiengebühren bzw. ein Großteil der Studiengebühren werden durch Dritte getragen. Nach Abschluss des Studiums soll sodann eine Rückzahlung erfolgen, nicht selten mit Zinssätzen, die weit über denen normaler Studentenkredite liegen.

Liegt der vertragliche Zins mehr als das Doppelte über dem üblichen Zinssatz kommt die Nichtigkeit des Vertrages in Betracht. Selbst wenn der Vertragszins nicht sehr deutlich über dem marktüblichen Zins liegen sollte, so können sich Studenten und Absolventen von Studienförderverträgen häufig durch einen Widerruf lösen und im Einzelfall mehrere tausend oder zehntausend Euro sich ersparen. Auch wenn die Verträge Studienförderverträge heißen handelt es sich um Verbraucherdarlehen. Dem Verbraucher als Darlehensnehmer steht ein Widerrufsrecht zu. Hierüber ist er korrekt vor Vertragsschluss zu belehren. Erfolgt keine oder eine unzureichende Belehrung, so kann der Vertrag auch nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen noch widerrufen werden. Im Falle des wirksamen Widerrufs ist der Vertrag rückabzuwickeln.

Vielfach finden sich in den Förderverträgen keine oder unzureichende Widerrufsbelehrungen, so dass in zahlreichen Fällen Studenten und Absolventen sich von den teuren Förderverträgen lösen und viel Geld sparen können.


Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein (Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg) ist seit 18 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit. 

Foto(s): Siegfried Reulein


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