Studium und Corona-Pandemie im SoSe 2020 - WiSe 20/21

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Studium und Corona-Pandemie im SoSe 2020 und WiSe 2021:

Im Sommersemester 2020 wie auch im Wintersemester 2020/21 wurden in Folge der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum Präsenzveranstaltungen der Hochschulen abgesagt, um die Virusverbreitung zu unterbinden, vgl. aktuell § 21 der 11. BayIfSMV vom 15.12.2020 -Stand 12.02.2021 mit derzeitiger Gültigkeit bis 07.03.2021. Auch die Benutzung der Universitäts-/Bibliotheken und Archive war und ist in Folge der Corona-Pandemie untersagt, bzw. erheblich eingeschränkt.  Viele Studenten/innen sind dadurch in ihrer Arbeit beeinträchtigt.

Im häuslichen Umfeld ist vielen Studierenden eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung nicht möglich, es zeigen sich bereits erhebliche Schwierigkeiten bei der Vorbereitung auf Prüfungen. Hinzu treten finanzielle Schwierigkeiten, da ein Großteil der Studentenjobs ersatzlos gestrichen wurde. Die strengen Kontaktverbote schließen die Bildung von Lerngruppen aus und tragen zur Vereinsamung und Trostlosigkeit der Situation der Studenten bei.

Viele Hochschulen haben bereits im April 2020 flexibilisierte Prüfungsordnungen erlassen, um die Leistungserbringung in Online-Klausuren oder Online-Hausarbeiten zu ermöglichen (z.B. Satzung der LMU zur Flexibilisierung von Prüfungen im SoSe 2020 und im WiSe 2020/21). Die rechtliche Grundlage dazu stellt in Bayern die am 16.09.2020 (mit Rückwirkung zum 20.04.2020) erlassene „Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an Hochschulen in Bayern -BayFEV- dar. Beachtlich ist die Tatsache, dass § 8 die Teilnahme an elektronischen Fernprüfungen auf freiwilliger Basis vorschreibt, mit der Sicherstellung von termingleichen Präsenzprüfungen als Alternative. An vielen bayerischen Hochschulen wird diese Vorschrift dauerhaft verletzt.

Zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen ganz erheblichen Nachteile für Studierende wurde im Bayerischen Hochschulgesetz die Regelung des Art. 99 BayHSchG eingeführt der in Abs. 1 festlegt, dass das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester auf Regeltermine und Fristen i.S. d. Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG angerechnet wird. Diese Vorgabe wird voraussichtlich auch für das WiSe 2020/21 gelten. Die Regelstudienzeit der Fachprüfungsordnungen wird daher um zwei Semester verlängert.

Ob diese Regelungen genügen um die erheblichen Beeinträchtigungen der Studierenden in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, sowie die Chancengleichheit im Prüfungsrecht zu gewährleisten scheint jedoch fraglich. Bereits im SoSe 2020 entstanden unzählige Probleme im Zusammenhang mit Online-Klausuren und Leistungsbewertung, (z.B. der Vorwurf des Unterschleifs in diversen Formen der Online-Klausuren, technische Unmöglichkeit der Nachverfolgung des Hochladens der Klausuren, unzureichende- oder keine Auskünfte durch den technischen Support, willkürliche Zulassung nachträglich eingereichter Klausuren, Plagiat-Vorwurf bei lückenhaftem Literaturverzeichnis in Folge von Bibliotheksschließung …).

Wenn der Leistungsstand von Studenten/innen wegen von ihnen nicht zu vertretender Versäumnisse in der Corona-Pandemie nicht hinreichend zu beurteilt ist, kann sich unter anderem ein Anspruch auf Annullierung schriftlicher Leistungsnachweise ergeben. Dabei stellt sich auch das Problem der Bewertung von Bachelor- und Masterarbeiten die unter eingeschränkter Möglichkeit des Besuchs von Bibliotheken und Archiven erstellt wurden und direkten Einfluss auf die Abschlussnote haben.

Sowohl die Bewertung der Leistungen, wie auch die Entscheidung zur Wiederholung von Prüfungen und die dabei vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsabwägung der Hochschule hat direkten Einfluss auf die Chancengleichheit und den Grundsatz der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG.

Bei Fragen zu prüfungsrechtlichen Problemen von Studierenden bei der Durchsetzung bestehenden Rechte gegen Universitäten und Hochschulen berate und vertrete ich Sie gerne. In zahlreichen Widerspruchsverfahren konnten bisher mit den jeweiligen Hochschulen und Universitäten einvernehmliche Lösungen gefunden werden.


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