Teilschuld bei Verkehrsunfall? – Verschenken Sie kein Geld

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Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Schaden grundsätzlich durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Wie ist es aber, wenn man am Unfall eine Teilschuld trägt? 

Mit dem Quotenvorrecht haben Sie durch die Kombination von Haftpflicht- und Kaskoabrechnung die Möglichkeit, den Schaden fast vollständig bezahlt zu bekommen. Doch wie ist das möglich?

Nach einem Unfall, an dem Sie eine Teilschuld tragen, sollten Sie Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Viele schrecken davor zurück, da Sie Angst vor der Hochstufung haben. Allerdings hat die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung auch viele Vorteile. 

Beispiel: In dieser Rechnung wird davon ausgegangen, dass Sie an dem Verkehrsunfall eine Teilschuld von 40 % haben und ihr Gegner demnach zu 60 %. Die Bestimmung der Haftungsquote ist allerdings stets eine Sache für einen qualifizierten Anwalt.

Sie haben einen Schaden am Auto von 10.000 Euro. Davon stellen allein 8.000 € Reparaturkosten dar. 

Die Kosten belaufen sich wie folgt:

Reparaturkosten8000 €
Wertminderung500 €
Abschleppkosten400 €
Nutzungsausfall280 €
Sachverständigenkosten800 €
Unkostenpauschale20 €
Gesamtschaden10.000 €

Schaden zuerst bei der gegnerischen Haftpflicht melden

Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert aufgrund der Haftungsquote 60 %. So bekommen Sie 6000 € und haben noch 4000 € offen. Ihre Vollkasko übernimmt nur die Reparaturkosten – die aber bereits zu 60 % durch die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert sind. Demnach verbleiben Kosten für die Kaskoversicherung von 3200 €. Durch die Selbstbeteiligung von 700 € erhalten Sie von Ihrer Versicherung nur noch 2500€.

Insgesamt bekämen Sie nun von beiden Versicherungen 8500 € des Schadens ersetzt und blieben demnach auf den restlichen 1500 € sitzen, die Wertminderung, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten etc. ausmachen.

Schaden zuerst bei der eigenen Kaskoversicherung melden

Die eigene Vollkaskoversicherung würde die reinen Reparaturkosten in Höhe von 8000 € übernehmen abzüglich der Selbstbeteiligung von 700 €. Demnach erhalten Sie 7300 € von ihrer Versicherung. Die restlichen Schadenspositionen muss nun aber die gegnerische Haftpflichtversicherung aufgrund des Quotenvorrechts teilweise zu 100 % übernehmen und teilweise zu 60 % aufgrund der Haftungsquote.

Die 100%-Regulierung gilt für: Selbstbeteiligung, Abschleppkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten. 

Die 60%-Regulierung gilt für: Nutzungsausfall, Unkostenpauschale und Rückstufungsschaden für die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung.

Reparaturkosten0 €
Wertminderung600 €
Abschleppkosten 400 €
Nutzungsausfall 112 €
Sachverständigenkosten 800 €
Unkostenpauschale8 €
Selbstbeteiligung 700 €
Gesamt2620 €

Von der gegnerischen Versicherung erhalten Sie also einen Betrag von 2620 €. Mit den 7300€ von ihrer Versicherung kommen Sie auf einen Betrag von 9920 €. Demnach bleiben Sie hier nur auf 80 € sitzen.

Fazit

Jeder, der sich auskennt weiß, dass die Anwendung des Quotenvorrechts für den Geschädigten Sinn macht, sofern der Unfallgegner eine Mithaftung trägt. Der Geschädigte hat nämlich die Möglichkeit, sich den Schaden durch die Kombination von Haftpflicht- und Kaskoversicherung nahezu komplett bezahlen zu lassen. 

Leider rechnen die meisten Geschädigten nur mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab und verschenken auf diese Weise viel Geld.

Haben Sie einen ähnlichen Fall? Kontaktieren Sie uns! Unser Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen gerne!


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