Verkehrsunfall – wie lange muss ich auf mein Geld warten?

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Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, haben Sie sich nicht nur um die Behebung des Schadens an Ihrem Fahrzeug zu kümmern. Sie müssen sich auch mit der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Verbindung setzen und Ihre Schadensersatzforderung benennen und beziffern. Dies geschieht entweder mittels eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens über die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug, sodass Sie sich also auch hierum kümmern müssen.

Haben Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, können Sie den Schaden bei der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung anmelden. Doch wie lange darf sich denn die Versicherung Zeit lassen, bis der Schaden reguliert wird?

Dies lässt sich selbstverständlich nicht pauschal beantworten. Die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen ist ein Massengeschäft, welches über einen großen Büroapparat seitens der Versicherer abgewickelt wird, was bereits eine gewisse Verzögerung mit sich bringen kann. Hierbei gibt es selbstverständlich Besonderheiten je nach Größe und Struktur der Unternehmen. So werden bspw. bei kleineren Versicherern dem Sachbearbeiter die Schriftstücke direkt in Papierform zugeleitet, bei größeren Versicherern werden die Schreiben eingescannt und lediglich in digitaler Form weitergeleitet. Selbstverständlich hängt die Prüfungsfrist auch von den Umständen und der Komplexität des Einzelfalls ab; wie schnell gibt der Unfallgegner eine Schadensmeldung ab, ist die Einholung von Zeugenaussagen oder die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte notwendig?

Um es jedoch auf den Punkt zu bringen: Bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen ist der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Prüfungszeitraum von etwa vier bis sechs Wochen zuzugestehen (so bspw. LG Würzburg mit Urteil vom 23.07.2014, Az. 62 O 2323/13). Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind und eine pauschale Zeitangabe daher nicht möglich ist. Es empfiehlt sich daher, sich bereits von Anfang an anwaltlicher Unterstützung zu bedienen.

RA Thomas Lustenberger



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