Testamentsvollstreckung kann Streit unter Erben verhindern

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Erbengemeinschaften sind streitanfällig, dies ist weithin bekannt. Dies beruht u. a. darauf, dass die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaften nur einstimmig beschlossen werden kann und damit jeder Miterbe die Möglichkeit hat, alle gütlichen Einigungen zu blockieren. Dies führt dann in letzter Konsequenz dazu, dass der gesamte Nachlass versteigert werden muss, da nur Geld anschließend durch einen ggf. gerichtlich zu erzwingenden Teilungsplan entsprechend den Erbquoten geteilt werden kann.

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben werden. Verhindern lässt sich daher eine Erbengemeinschaft nur, wenn nur eine Person als Erbe eingesetzt wird und andere Begünstigte nur mit Vermächtnissen bedacht werden. Oftmals ist dies aber nicht gewünscht, gerade Eltern wollen oft, dass ihre Kinder alle Erben werden.

Eine gute Möglichkeit, das Streitrisiko dann erheblich zu vermindern, ist die Anordnung von Testamentsvollstreckung.

Der Testamentsvollstrecker ist umgangssprachlich formuliert der verlängerte Arm des Verstorbenen. Er hat die Aufgabe, die Verfügungen im Testament umzusetzen, er nimmt die Erbschaft in Besitz, regelt alle anstehenden Aufgaben, z. B. Auflösung der Wohnung oder der Verkauf von Immobilien und Wertgegenständen und verteilt am Ende das Erbe entsprechend den Erbquoten an die Erben. Da damit die Entscheidungsgewalt über die Auseinandersetzung des Nachlasses beim Testamentsvollstrecker liegt, sinkt das Potential für Streit zwischen den Erben erheblich.

Allerdings sinkt das Streitpotential nicht, wenn ein Miterbe als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Denn eine solche Konstellation erhöht das Streitpotential eher, da die anderen Miterben dann dem Testamentsvollstrecker oftmals misstrauen.

Auch wenn mehrere Personen als Erben eingesetzt werden, die sich wenig oder gar nicht kennen oder weit entfernt wohnen, ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Denn für solche Erben ist auch die praktische Abwicklung des Nachlasses oftmals einfach schwierig.

Da die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers oftmals schwierig sind und zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, ist es meist sinnvoll, einen spezialisierten Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker einzusetzen.

Generell lohnt es sich aber stets, bei der Erstellung eines Testaments die Unterstützung eines Fachanwaltes für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Denn bei der Errichtung eines Testamentes können falsche Gestaltungen gewählt werden oder rechtliche Fehler gemacht werden, die zu vielen Problemen führen können. Eine gute Beratung bei der Errichtung des Testamentes lohnt daher immer.


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