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Teure, raffgierige Rechtsanwälte… Oder doch nicht?

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„Ich würde an Deiner Stelle nicht zum Anwalt gehen, viel zu teuer.“

„Der zockt nur ab.“

„Ein kurzes Schreiben für 1.000 Euro.“

Was ist Wahrheit, was Mythos und Klischee?

Wahrheit oder Pflicht? Wahrheit und Pflicht!

Es gehört zur Wahrheit: Ein einfach und schnell zu bearbeitender Fall kann der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt auch mal 1.000 Euro einbringen. Die Betonung sei hier aber auf „auch mal“ gelegt. Zutreffender wäre betreffend der meisten Anwälte gar „sehr selten mal“.

Die Wahrheit kann dann aber mitunter gleichzeitig Pflicht sein. In § 49b Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) heißt es etwa:

„Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt.“

Wenn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nunmehr ausnahmslos vorsieht, dass im entsprechenden Einzelfall für die Mandatsbearbeitung 1.000 Euro Anwaltsgebühren anfallen, dann ist der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, diese 1.000 Euro auch gegenüber dem Mandanten abzurechnen. Andernfalls drohten dem Anwalt berufsrechtliche Konsequenzen.

Bei dem vorgenannten Beispiel handelt es sich aber um ein äußerst atypisches Beispiel. Selten ist eine Streitigkeit – insbesondere in höheren Streitwertregionen (nach denen sich die Anwaltsvergütung grundsätzlich bemisst) – einfach und schnell abgewickelt.

Zur Wahrheit gehört nämlich auch das entgegengesetzte – tendenziell deutlich häufiger einschlägige – Beispiel: Etwa eine Streitigkeit, die dem Anwalt in Summe 200 Euro einbringt, für die er aber bei sachgemäßer Bearbeitung mehrere Arbeitsstunden aufwenden müsste.

Das rechnet sich für den Anwalt bzw. die Kanzlei isoliert betrachtet kaum einmal. Vielmehr handelt es sich mitunter gar um eine Art Zuschussgeschäft. Viele Anwälte übernehmen diese Mandate gleichwohl, da sie insoweit „mischkalkulieren“ bzw. oftmals, ihrem Berufsethos folgend, schlicht helfen wollen.

Dass Anwälte in ihrer Preisgestaltung von restriktiven berufsrechtlichen Grenzen umgeben sind, hat hauptsächlich folgenden Grund: Der Gesetzgeber möchte einem „Unterbietungswettbewerb“ der Anwälte vorbeugen, da hierunter die anwaltliche Qualität zu leiden hätte. Was in letzter Konsequenz dem Rechtsstaat, insbesondere auch dem Mandantenschicksal, nicht gerade zuträglich wäre.

Transparenz für Akzeptanz

Aber auch wenn der Rechtsanwalt in seiner Preisgestaltung mal etwas freier ist und Pauschalhonorare etc. vereinbaren darf, scheint etwas Aufklärung nötig.

Entgegen mancher Denke kann sich der Rechtsanwalt beispielsweise die vorgenannten 1.000 bzw. 200 Euro nicht „cash in de Täsch“ stecken. Nicht mal annähernd.

Auch er muss Steuern und Sozialbeiträge zahlen. Mitarbeiter, Kanzleiräumlichkeiten, Versicherungen etc. finanzieren sich auch nicht von allein. Zudem gilt zu bedenken, dass die juristische Ausbildung mitsamt Studium und Referendariat durchschnittlich gute acht Jahre verschlingt. Insoweit haben die meisten Juristen in spe erstmal lange „draufbezahlt“.

Taxi fahrende Anwälte 

Es wird seit geraumer Zeit von im Nebenerwerb taxifahrenden Anwälten berichtet, die allein mit ihrer Vergütung aus ihrer anwaltlichen Tätigkeit nicht über die Runden kommen sollen.

Sollten hiermit die Herzen der Leserschaft berührt worden und evtl. auch schon die eine oder andere empathische Träne gekullert sein, sei angemerkt: Fast jeder Jurist spricht über diese „Taxi-Anwälte“, doch niemand kennt sie. Wahrscheinlich ein weiterer Mythos im Themenfeld „Reicher Anwalt, armer Anwalt“.

Um wieder ernsthaftere Pfade einzuschlagen: Ein jeder Mandant sollte das Recht auf maximale Kostentransparenz haben. Im Gegenzug will zumindest um das Verständnis der Mandanten dahingehend geworben werden, dass die finanzielle Anwaltswelt nicht immer so rosarot (jaja, lila..) strahlt wie ein 500 Euro-Schein.

Das Ideal könnte also lauten: Der Anwalt, der Transparenz sät, wird das Vertrauen des Mandanten ernten.


Ich fahre weder Taxi, noch scheffele ich Millionen. Insofern werden Sie auch bei mir an der falschen Adresse sein, so Sie um Bestätigung anwaltlicher Klischees suchen. Wie die meisten meiner Kollegen helfe ich aber gerne, wenn Rechtsrat benötigt wird. Der ist nämlich oft nur auf den ersten Blick teuer. 

Und wenn man sich im Recht wähnt, bestehen ohnehin gute Chancen, dass am Ende die Gegenseite (auch) die eigenen Anwaltskosten erstatten muss.

RA Robin Nocon, www.nocon-recht-digital.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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