TEXXOL Mineralöl AG fordert Gewinne zurück

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Die Texxol Mineralöl AG fordert in einem aktuellen Schreiben ehemalige Anleger auf, ihnen bereits abgerechnete und ausgezahlte Gewinne zurückzuzahlen.

Sie beruft sich dabei darauf, dass "nach einer Software Umstellung und der damit verbundenen Abrechnungsüberprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer" aufgefallen sei, "dass Ihre individuelle Abrechnung im Jahre 2012 fehlerhaft war".

Dem Anlagekonto des Anlegers seien angeblich Gewinnanteile zugerechnet worden, die in dieser Höhe nicht verdient worden seien. Daher sei die Anlegergemeinschaft und -solidarität verletzt und man sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Überzahlung zurückzufordern.

Eine konkrete Neuberechnung oder Korrektur der Abrechnung nimmt die Texxol Mineralöl AG nicht vor. Sie verweist die Anleger lediglich auf das Selbststudium des Bundesanzeigers, in welchem die Jahresabschlüsse veröffentlicht sind. Zur Zahlung setzt Sie eine Frist bis 31.05.2020 und bietet alternativ eine Ratenzahlung über 4 Raten an.

Unabhängig davon, dass die geltend gemachte Rückforderung schon nicht nachvollziehbar ist, stehen der Rückforderung aus unserer Sicht auch Regelungen des Gesellschaftsvertrages entgegen.

Darüber hinaus ist fraglich, ob die Gesellschaft nach so langer Zeit selbst einen zumindest theoretisch denkbaren Anspruch überhaupt noch wirksam geltend machen kann.

Betroffene Anleger sollten daher dieser Zahlungsaufforderung, die im Ergebnis auf bloßen Zuruf erfolgt, nicht ohne vorherige Prüfung ihres Falles Folge leisten und sich fachmännischen Rat einholen.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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