Thema Erbrecht: Wirksamkeit der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung durch einen Betreuten

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Kann ein unter Betreuung stehende Person eine Erbschaft ausschlagen oder nicht?


Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit Beschluss vom 20.01.2022 (19 W 174/21) folgenden Fall entschieden: Ein Mann, der unter Betreuung stand, erhielt eine Erbschaft. Er hat die Erbschaft innerhalb der Ausschlagungsfrist ausgeschlagen. Seine Betreuerin ist mit der Ausschlagung nicht einverstanden und ficht die Ausschlagungserklärung an.

Nach Angaben seiner Betreuerin hat der Beteiligte gewusst, dass eine Eigentumswohnung zum Nachlass gehört. Er habe die Ausschlagungserklärung abgegeben, weil er den Plan verfolgt habe, die Wohnung in eine Stiftung umzuwandeln. Das hätte nach seiner Vorstellung die Folge gehabt, dass keine Grundsteuer und kein Wohngeld mehr für die Wohnung bezahlt werden müssen und man hätte dann mit der Wohnung „Gutes“ tun können. Eine Umsetzung des „Plans“ war allerdings nicht realistisch und möglich.

Das Kammergericht entschied, dass jemand, der auch unter Betreuung steht, selbst eine Erbschaft ausschlagen kann. Denn die Betreuung besteht nur für die Bereiche Wohnungsangelegenheiten sowie Vertretung vor Behörden und Gerichten. Bei der Ausschlagung einer Erbschaft handelt es sich nicht um eine Verfahrenshandlung, sondern um eine einseitige Willenserklärung Ein Einwilligungsvorbehalt für die Abgabe solcher Erklärungen besteht für den Beteiligten nicht. Anzeichen für eine Geschäftsunfähigkeit lagen nicht vor. Für eine Anfechtung wäre Voraussetzung, dass sich der Betreute bei Abgabe der Ausschlagungserklärung über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses geirrt hat, was vorliegend nicht der Fall war. Dem Mann war es bewusst, dass die Eigentumswohnung zum Nachlass gehört und somit ist eine Anfechtung der Betreuerin nicht berechtigt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

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