Titulierter Schufa-Eintrag der RatePay GmbH zur Löschung gebracht

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Die Frage, ob und wann ein Schufa-Eintrag vorgenommen werden darf, ist immer wieder Thema in Rechtstreitigkeiten, welche durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB geführt werden. Auf der einen Seite stehen die meldenden Stellen, welche aus wirtschaftlichen Gründen mit möglichst geringem Aufwand die Forderung durchsetzen und ggf. eine rechtmäßige Einmeldung bei einer Auskunftei vornehmen möchten. Auf der anderen Seite stehen die betroffenen Personen, für die ein solcher Eintrag weitreichende Konsequenzen hat.

Titulierte Forderung – manchmal ist eine Löschung möglich

Nach den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung, ist eine negative Meldung bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei, nach einer sog. Titulierung in aller Regel möglich. Eine Titulierung liegt beispielsweise nach einem Vollstreckungsbescheid, einem Urteil oder einem ähnlichen Beschluss des Gerichts vor. Objektiv betrachtet kann die Stelle, die die Forderung durchsetzen möchte, nicht mehr machen, als sich die Forderung gerichtlich titulieren zu lassen.

Darf die Forderung nach einer Titulierung immer eingetragen werden?

Die Frage ist allerdings, ob die Titulierung an sich ausreichend ist oder ob es weitere Voraussetzungen gibt, um eine Eintragung bei einer Auskunftei zu rechtfertigen. Immerhin hat ein solcher Eintrag massive Auswirkungen und bleibt selbst nach dem Ausgleich der Forderung für drei Jahre bestehen.

In einem kürzlich vom Landgericht Mainz entschiedenen Fall, durfte der Eintrag nicht vorgenommen werden, da dieser Eintrag unmittelbar mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheides zusammengefallen war.

Im hier streitgegenständlichen Verfahren lag ein anderes Problem vor. Das bei der Schufa Holding AG gemeldete Ereignisdatum war zwar ebenfalls auf den Erlass des Vollstreckungsbescheides am 13.10.2021 datiert. Der Eintrag wurde in der Tat aber erst im November 2021 vorgenommen. Kernproblematik war sodann aber, dass es zwar einen Vollstreckungsbescheid für die RatePay GmbH gab. Dieser wurde jedoch an die alte Adresse der Betroffenen bei ihrer Mutter versandt. Die Betroffene selbst wohnte dort nicht mehr.

Schwerwiegend war dieser Vorgang, da die Betroffene im November eine Wohnung finanzieren wollte und eine solche Finanzierung wegen des Eintrages abgelehnt wurde.

Wie kann man sich gegen den Eintrag wehren?

Im gerichtlichen Mahnverfahren gibt es relativ kurze Fristen (i. d. R. von zwei Wochen), um gegen einen zugestellten Mahn- oder Vollstreckungsbescheid vorzugehen. Diese Frist muss man auch einhalten, wenn der Bescheid erst später zugeht. Nachdem die Betroffene in diesem Fall erfuhr, dass die Titulierung vorliegt, beauftragte Sie die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin. Diese legte zeitnah Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein.

In der Folge hat die RatePay GmbH über ihre Anwälte die Klage zurücknehmen lassen und den Verzicht auf die Rechte aus dem Vollstreckungsbescheid erklärt. Zugleich wurde die Löschung des Negativeintrages bei der Schufa Holding AG beantragt, sodass die Betroffene zeitnah wieder handlungsfähig war.

Fazit und Hilfe vom Expertenteam

Achten Sie bei gelber Post vom Gericht immer darauf, dass Sie in der Regel nicht übermäßig viel Zeit haben, um zu reagieren. Mit Blick auf etwaige Schufa-Einträge macht es Sinn, einem solchen Bescheid zu widersprechen, da sonst schnell vollendete Tatsachen geschaffen werden. Eine Löschung des Eintrages wird dann nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich sein.

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice blicken auf eine große Erfahrung im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz. Aus diesem Grund wird maßgeblich von eigenen Erfolgen berichtet.

Seit der Kanzleigründung wurden mehr als 950 Fälle bearbeitet. Zudem wurden mehr als 300 Gerichtsverfahren für Betroffene geführt. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann befasst sich bereits seit dem Jahr 2009 mit Fragestellungen rund um das Datenschutzrecht und Negativeinträge sowie Einträge zur Restschuldbefreiung bei Auskunfteien.

Die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser sind für ihre erfolgreiche Prozessführung und Expertise im Bereich der Löschung von Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG und anderen bekannten Auskunfteien, die z.B. Boniversum Creditreform, CRIF Bürgel oder Arvato Infoscore bekannt und konnten schon zahlreichen Betroffenen bei der Löschung von Negativeinträgen, der Verbesserung von Scorewerten, der Löschung von Einträgen aus öffentlichen Verzeichnissen oder der Löschung von Einträgen zur Restschuldbefreiung helfen.

Zudem hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mehrere wegweisende Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach rechtswidrigen Datenverarbeitungsvorgängen erzielt, sowie dies auch im hiesigen Fall wieder gelungen ist.

Wenn Sie ebenfalls Hilfe bei Rechtsfragen rund um Negativeinträge, Scoring oder Datenschutz benötigen, wenden Sie sich gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie uns an unter 030 921 000 40.

Foto(s): AdvoAdvice

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