Trading-Software „Bitcoin Fast Profit“/bitcoin-fastprofit.com/de/net - BaFin ermittelt! Achtung Trading-Betrug!

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Haben Sie Geld bei der Online-Trading-Plattform „Bitcoin Fast Profit“ angelegt und wird dieses Geld nicht von „Bitcoin Fast Profit“ ausgezahlt? Dann sind Sie nicht der einzige Geschädigte, der schlechte Erfahrungen mit „Bitcoin Fast Profit“ gemacht hat. Auch andere Anleger berichten uns von Schwierigkeiten bei der Auszahlung von vermeintlichen Gewinnen von „Bitcoin Fast Profit“.

Bitcoin Fast Profit bietet auf seiner Internet-Plattform angeblich eine automatisierte Handelssoftware an, die den Markt nach bestimmten Mustern durchsuche und darauf basierend automatisch Trades mit Kryptowährungen, vor allem Bitcoins & Co ausführe.

Auf seiner Webseite gibt Bitcoin Fast Profit vor, ein „Krypto Trading Bot“ zu sein, der angeblich mit modernster Technologie, künstlicher Intelligenz und automatisierten Handelsaktionen arbeitet:

 „BITCOIN FAST PROFIT wurde mit der Absicht gegründet, Technologie in die Nutzung von geldbringenden Handelsmöglichkeiten auf dem Kryptomarkt zu integrieren. Erfahrene Top-Händler schlossen sich mit Informatikern und Mathematikern zusammen, um eine narrensichere Daytrading-Software für Kryptowährungen zu entwickeln. Der Wunsch war es, die Krypto-Chance für die breite Masse zu öffnen. 

So wurde BITCOIN FAST PROFIT geboren. Die ersten Mitglieder haben bereits Gewinne in Millionenhöhe verbucht, und für neue Investoren, die sich aktiv mit Kryptowährungen beschäftigen möchten, ist die Gelegenheit noch für eine begrenzte Zeit verfügbar. Wenn Sie bereit sind, Geld zu verdienen, sind wir bereit, Sie in unserer Familie willkommen zu heißen!“

Recherchiert man „Bitcoin Fast Profit“ bei Google finden sich durchweg positive Rezensionen über das Unternehmen.

Ist das Krypto-Trading-Bot-Unternehmen so seriös wie behauptet oder doch betrügerisch/scam?

Bitcoin Fast Profit hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin

Erst kürzlich, am 14.10.2022, gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung heraus, dass der Betreiber der Website bitcoin-fastprofit.com/de keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie z.B. Bitcoin Fast Profit handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam.

Erkundigen Sie sich vor eine Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).

Fehlendes Impressum ist Indiz für Online-Trading-Betrug 

Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C, die bereits von mehreren Mandanten beauftragt wurde, die Gelder der Geschädigten von „Bitcoin Fast Profit“ zurückzuholen, hat über „Bitcoin Fast Profit“ näher recherchiert: Auffällig ist, dass dem Internetauftritt von „Bitcoin Fast Profit“  weder ein Impressum noch die Rechtsform, oder eine vollständige Anschrift des Unternehmsitzes entnommen werden können. Nicht einmal eine Telefonnummer ist auf der Homepage zu finden. Hier sollten alle Alarmglocken schrillen: Liegt kein Impressum vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug.

Wahre Betreiber der Webseiten über Anonymisierungsdienst verheimlicht

Von Bitcoin Fast Profit existieren mehrere Webseiten: bitcoin-fastprofit.com, bitcoin-fastprofit.de (aktuell nicht verfügbar) und bitcoin-fastprofit.net. Bei den Domaindaten der Webseiten lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen, da diese über einen Anonymisierungsdienst registriert sind. Auch diese Anonymisierung ist ein untrügliches Zeichen für einen betrügerischen Broker. Ein seriöser Broker hat keinen Grund, den Betreiber der Webseite, die Verantwortlichen der Handelsplattform sowie den Geschäftssitz zu verheimlichen.

Weiteres Warnzeichen: Zeitdruck!

Auf der Webseite oben gibt es einen roten Banner mit dem Hinweis: „WARNUNG: Aufgrund der extrem hohen Mediennachfrage schließen wir die Registrierung am …. (aktuelles Datum) - EILT!“ Dann beginnt eine Uhr rückwärts zu laufen. 

Die auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt hierzu: „Hierdurch soll Handlungsdruck durch ein angeblich zeitlich limitiertes Angebot auf den potentiellen Anleger ausgeübt werden. Solche Methoden können ein Indiz für eine Betrugsmasche sein. Besonders betrügerische Broker versuchen Sie zum sofortigen Abschluss des Geschäfts zu drängen (sog. „Verknappungsmarketing“). Wir empfehlen Ihnen: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen! Anlageentscheidungen, vor allem über das Internet, sollten wohl überlegt sein. Eine vorherige Prüfung und Recherche über die Trading-Plattform sind unabdingbar, um nicht auf einen betrügerischen Broker hereinzufallen.“

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Opfer von Bitcoin Fast Profit  oder eines anderen betrügerischen Brokers (aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Betrugsfalles mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de







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